Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

For the english-language version of the General Terms and Conditions, please klick here.

Präambel

Die Export Global GmbH (nachfolgend „EXGLO“ genannt) betreibt unter dem Namen X-Tron einen digitalen Marktplatz für Finanzlösungen im Internet (nachfolgend „Portal“ oder „X-Tron“ genannt). Das Portal richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ genannt), d.h. an

  • Unternehmen, die Waren exportieren oder importieren (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) sowie an
  • Banken (nachfolgend „Banken“ genannt).

Das Portal funktioniert in der Weise, dass Unternehmen ihren Bedarf an Finanzprodukten und Finanzierungslösungen auf dem Portal ausschreiben bzw. anfragen können.  Die Anfrage wird dann automatisch durch X-Tron an Banken weitergeleitet. Diese haben anschließend die Möglichkeit, wahlweise verbindliche oder unverbindliche Finanzierungsangebote (nachfolgend „Angebote“) zu unterbreiten. Das Unternehmen entscheidet nach Ende der Ausschreibungsphase, welche Angebote es in die engere Auswahl nimmt und kommuniziert dies auf dem Portal. Ab dann erfolgt die weitere Bearbeitung der Transaktion nur noch zwischen dem Unternehmen und der Bank außerhalb des Portals.

 

I. Einbeziehung

Der Nutzer muss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, um sich auf dem Portal registrieren zu können. Ohne diese Zustimmung können weder das Portal noch weitere Leistungen von X-Tron genutzt werden.

Die Zustimmung erklärt der Nutzer durch Anklicken eines Kontrollkästchens vor Abschluss der Registrierung (Opt-In-Verfahren).

 

II. Allgemeines / Nutzergruppe

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Rechte und Pflichten zwischen der EXGLO und dem Nutzer (nachfolgend „Parteien“ genannt) in Bezug auf die Nutzung des Portals. Andere Regelungen gelten nur dann, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.

Nur Fachleute bei Unternhehmen unnd Banken dürfen sich als Nutzer auf dem Portal registrieren. Anderen Personen, insbesondere Verbrauchern (nach § 13 BGB), ist die Nutzung nicht gestattet.

 

III. Leistungsumfang

1. EXGLO stellt unter der URL https://www.x-tron.tech ein Internetportal zur Verfügung, auf dem Importeure ihre Projekte ausschreiben können. Exporteure können dann in ihrem Nutzerbereich diese Projekte einsehen und sich außerhalb des Portals mit den Importeuren direkt in Verbindung setzen.

2. EXGLO stellt unter dem o.g. Link ein Internetportal zur Verfügung, auf dem Unternehmen Anfragen zu Finanzlösungen für gewerbliche Zwecke anfragen können. Mit der Anfrage fordert das Unternehmen die Banken unverbindlich oder verbindlich dazu auf, passende Angebote abzugeben. Nur vollständig ausgefüllte Anfragen (alle Pflichtfelder sind ausgefüllt) können automatisch bearbeitet werden.

Die Banken erhalten dann die Möglichkeit, innerhalb eines vom Unternehmen festgelegten Zeitraums, passende Angebote abzugeben und diese unterschrieben als PDF-Datei auf das Portal hochzuladen. Diese Angebote können unverbindlich oder verbindlich sein.

  • Bei verbindlichen Angeboten muss sich die Bank für einen gewissen Zeitraum an die von ihr genannten Konditionen halten. Diese gelten vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, die sie selbst bestimmen kann, z.B. „subject to final board approval“.
  • Bei unverbindlichen Angeboten kann die Bank jederzeit und ohne Begründung von den von ihr genannten Konditionen abweichen. Es handelt sich hierbei also um Preisindikationen ohne jedwede Art von Verbindlichkeit (z.B. sogenannte „Flower Letters“).

EXGLO kann nach eigenem Ermessen einen Adressatenkreis an Banken festlegen, welche die Anfrage erhalten, sofern das Unternehmen diese nicht von deren Erhalt ausgeschlossen hat. Das Unternehmen kann seinerseits konkrete Bankmitarbeiter empfehlen und Banken vom Erhalt der Anfrage ausschließen. Banken erhalten sodann für die seitens des Unternehmens vorgegebene Ausschreibungsdauer die Gelegenheit, auf Anfragen entsprechende und ggf. unter besonderen Bedingungen stehende Angebote abzugeben.

3. Dem Unternehmen werden die von den Banken abgegebenen, verbindlichen und unverbindlichen Angebote in seinem persönlichen Nutzerbereich unmittelbar nach Ablauf der selbst gesetzten Frist angezeigt. Das Unternehmen erhält i.d.R. die Angebote automatisch über das Portal. In Ausnahmefällen kann EXGLO Angebote auch per E-Mail zustellen.

Möchte das Unternehmen ein Bankangebot auswählen bzw. in Kontakt mit der Bank treten, hat das Unternehmen hierzu die entsprechenden Funktionen des Portals zu nutzen, d.h. sein Interesse an einem Bankangebot durch dessen Annahme auf dem Portal zu bekunden. Eine direkte Kontaktaufnahme ist untersagt. Das Unternehmen hat EXGLO in jedem Fall einzubeziehen, wenn es eine Bank kontaktieren möchte.

Hat das Unternehmen eine Bank ausgewählt, übermittelt das Portal der Bank die vom Unternehmen eingestellten Kontaktdaten. Dem Unternehmen ist bewußt, dass

  • Angebote von Banken ggfs. unverbindlich sein können und sich folglich die Angebotsbedingungen und -konditionen noch im weiteren Verlauf verändern können bzw. unter Vorbehalt stehen können.
  • nach Auswahl einer Bank durch das Unternehmen eine spezifische Kreditbearbeitung, Bonitätsdetailprüfung und/oder Complianceprüfung seitens der ausgewählten Bank erfolgt, was zu geänderten Bedingungen oder ggf. auch zur Ablehnung einer Finanzierung führen kann.

EXGLO ist nicht verpflichtet, die vom Unternehmen eingegebenen Daten der Suchanfrage zu prüfen. EXGLO ist auch nicht verpflichtet, die von den Banken abgegebenen, ggf. unter Bedingungen gestellten, Angebote zu prüfen.  

X-Tron stellt, sofern vorhanden, die von Banken hochgeladenen Angebotsdokumente auf X-Tron bereit. Für den Inhalt der von den Banken hochgeladenen Angebotsdokumente und die ggfs. weiteren Informationen der Banken übernimmt EXGLO keine Haftung.

4. Die Auswahl einer eines verbindlichen oder unverbindlichen Bankangebots auf X-Tron durch ein Unternehmen führt noch nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen Bank und Unternehmen. EXGLO steht nicht für einen Vertragsabschluss zwischen Banken und Unternehmen ein.

Wählt das Unternehmen ein Bankangebot aus, signalisiert es damit, dass es das Angebot der betreffenden Bank am interessantesten findet und in den weiteren Austausch treten will, um zu einem Vertragsabschluss zu gelangen. Dieser weitere Austausch (soweit notwendig) und der Vertragsabschluss finden dann außerhalb des Portals statt.

5. EXGLO betreibt das in der Präambel beschriebene Portal. Somit tritt EXGLO als technischer Dienstleister zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Banken sowie zur Erleichterung eines Vertragsabschlusses durch strukturierte Kontaktherstellung zwischen diesen auf.

6. EXGLO schuldet lediglich, die vom Unternehmen erstellten und hierfür geeigneten Anfragen an die Banken weiterzugegeben sowie die von den Banken abgegebenen Angebote im Nutzerbereich des Unternehmens zugänglich zu machen.

7. EXGLO schuldet keine erfolgreichen Geschäftsvermittlung oder einen Abschluss eines Vertrages zwischen den Unternehmen und Banken. EXGLO übernimmt insofern keine Verantwortung und Haftung.

8. EXGLO übernimmt keine Verantwortung und Haftung für den Erfolg des jederzeitigen Zugangs zur Webseite (Portal). Die Webseite / das Portal ist durchgehend im Jahr einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind:

  • Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie
  • Zeiten, in denen der Webserver bzw. der Portal-Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von EXGLO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

Sofern für EXGLO absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als 12 Stunden dauern werden, wird EXGLO, sofern unter Abwägung aller wechselseitigen, auch wirtschaftlichen Belange angemessen, per E-Mail hierüber informieren.

9. EXGLO erbringt sowohl kostenlose Leistungen als auch kostenpflichtige Leistungen. Für KMUs und Importeure sind die Leistungen stets kostenlos. Einzelheiten zu den Preisen können der Preisübersicht am Ende der AGB entnommen werden. Die Preisübersicht ist ein integraler Bestandteil der AGB.

 

IV. Anmeldung durch den Nutzer

1. Die Nutzung des Portals setzt eine Registrierung voraus. Dabei sind sowohl die relevanten gewerblichen Daten als auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners zu erfassen. Soweit einzelne Daten Pflichtangaben darstellen, sind diese zur Registrierung zwingend auszufüllen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. EXGLO ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. EXGLO ist auch vorbehalten, ein Nutzerkonto bis zur Vorlage von erforderlichen Nachweisen nicht freizuschalten oder nachträglich zu sperren. Darüber hinaus ist EXGLO jederzeit berechtigt, die Bearbeitung einer Ausschreibung oder Finanzierungsanfrage ohne Nennung von Gründen direkt oder im Zeitverlauf abzulehnen oder abzubrechen und zu löschen. Für den daraus ggfs. sich ergebenden Schaden haftet EXGLO nicht.

2. Die Registrierung ist allen unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen nur im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit erlaubt, sofern sie für die Nutzung wichtige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie unter anderem ausreichend mit den über das Portal vermittelten Finanzierungsprodukten vertraut sein. Neben den Firmendaten sind im Rahmen der Registrierung auch die Daten des Ansprechpartners zu erfassen. EXGLO ist jederzeit berechtigt, zu diesem Kontakt aufzunehmen. Eine Kontaktaufnahme ist sowohl via E-Mail, telefonisch und postalisch zulässig. Alle relevanten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß einzugeben. Bei falschen Angaben, sonstigen Unstimmigkeiten und Anfragen, bei denen ein Verstoß gegen geltende Sanktionsvorschriften möglich erscheint, behält sich EXGLO das Recht vor, den Nutzer von der Nutzung des Portals dauerhaft auszuschließen und alle Ausschreibungen, Finanzierungsanfragen und/oder Finanzierungsangebote (auch nachträglich) zu löschen bzw. zu stoppen.

3. Ein Nutzerkonto darf jeweils nur von einem Mitarbeiter verwendet werden. Die Anlage eines Nutzerkontos für mehrere Mitarbeiter, die Anlage mehrerer Nutzerkonten mit der gleichen E-Mail oder die Anlage mehrerer Nutzerkonten für den gleichen Mitarbeiter eines Unternehmens bzw. einer Bank sind unzulässig.

4. EXGLO ist berechtigt, vom Nutzer schriftliche Nachweise über die angegebenen Registrierungsdaten anzufordern.

5. Der Nutzer vergibt für die Nutzung des Portals mit der Registrierung einen Benutzernamen und ein sicheres Passwort.

6. Während des Anmeldeprozesses werden aus Sicherheitsgründen verschiedene Authentifizierungsmaßnahmen durchgeführt, ohne deren Bestätigung eine Registrierung nicht möglich ist.

 

V. Pflichten des Nutzers

1. Der Nutzer übernimmt für die Eintragung auf dem Portal notwendigen Informationen, Daten und Inhalte (z.B. Unterlagen, Dateien) die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit und die rechtmäßige Zurverfügungstellung auf dem Portal nebst Weiterleitung dieser an Banken bzw. Unternehmen durch X-Tron. Insbesondere gewährleistet der Nutzer Folgendes:

  • Der Nutzer ist berechtigt, die von ihm auf dem Portal erfaßten Daten an EXGLO weiterzugeben;
  • die Weitergabe der vom Nutzer erfassten Daten durch EXGLO an die Banken bzw. Unternehmen ist rechtmäßig.

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Einträge so zu gestalten, dass er nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.

2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Eingabe der Zugangsdaten ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können.

3. Ist dem Nutzer bekannt, dass ein Dritter von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt hat oder besteht zumindest der Verdacht einer derartigen Kenntnis bzw. des Zugangs, so ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich seine personalisierten Zugangsdaten zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist EXGLO unverzüglich zu unterrichten.

4. Das Unternehmen ist verpflichtet, die von ihm eingegebenen und bestätigten Daten sowie sämtliche Unterlagen und Dateien vor jeder neuen Ausschreibung bzw. Finanzierungsanfrage zu prüfen und, sofern erforderlich, zu berichtigen bzw. erneut bereitzustellen.

5. EXGLO ist jederzeit berechtigt und ermächtigt, Rückfragen hinsichtlich des Vertragsstatus durchzuführen und hierzu Kontakt zu den Unternehmen und Banken aufzunehmen. EXGLO wird die auf dem Portal befindlichen Daten ausschließlich für die Rechnungsstellung verwenden.

6. Das Unternehmen stellt EXGLO von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Banken, frei, die diese aufgrund (fehlerhafter) Angaben des Unternehmens gegenüber EXGLO geltend machen. Dies umfasst auch Verstöße des Unternehmens gegen seine Prüfpflicht bei automatischer Vervollständigung von Datenfeldern.

7. Das Unternehmen stellt EXGLO von sämtlichen Ansprüchen frei, die es aufgrund von (mangelnden) Maßnahmen von Banken gegenüber EXGLO geltend macht. Dies betrifft insbesondere (mangelnde) Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen bei Banken, die das Unternehmen gegenüber EXGLO geltend macht (z.B. in dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine europäische Großbank unzureichende „Chinese Walls“ hat).

8. Die Bank stellt bankübliche Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen sicher, z.B. durch Einrichtung von sog. „Chinese Walls“. Die Bank stellt EXGLO von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Unternehmen, frei, die diese aufgrund von (mangelnden) Maßnahmen der Bank gegenüber EXGLO geltend machen. Dies betrifft insbesondere (mangelnde) Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen bei der Bank.

9. Die Nutzer kommen überein und versichern, dass sie weder direkt noch indirekt unerlaubte Zahlungen leisten oder unerlaubte Vorteile in Aussicht stellen oder gewähren werden, um Handlungen einer Person im Zusammenhang mit den über das Portal gestellten Anfragen zu beeinflussen. Die Nutzer bestätigen, dass ihnen zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung keine der vorgenannten unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit den über das Portal gestellten Anfragen bekannt sind.

10. Die Nutzung des Portals ist nur gestattet, wenn die einschlägigen Länder- oder personenbezogenen Embargos und Sanktionen strikt eingehalten werden. Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus sind strikt zu beachten.

Die Nutzer bestätigen, dass sie keine Person oder Gesellschaft und mit keiner Person oder Gesellschaft verbunden sind, die Wirtschaftssanktionen, Embargos oder Beschränkungsmaßnahmen unterliegt.

Die Nutzer stimmen zu, dass sich weder aus ihrer Person, ihrer Nutzung des Portals noch aus den über das Portal angebahnten Geschäften ein Verstoß gegen geltendes Recht ergibt, insbesondere gegen das Außenwirtschaftsrecht und Sanktionsvorschriften.

Die Unternehmen verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im Geschäftsbetrieb ihres Unternehmens die Umsetzung des geltenden Rechts erfolgt.

11. Militärgüter dürfen nicht über das Portal ausgeschrieben werden. Auch darf dafür keine Finanzierung angefragt werden.

 

VI. Sicherheit / Kommunikation / URL

1. Vorbehaltlich der Haftungsvereinbarungen nach diesem Vertrag wird EXGLO im Umfang eigenüblicher Sorgfalt sicherstellen, dass jedwede Daten und Kommunikation auf dem Portal vor Zugriffen Dritter geschützt werden.

2. EXGLO speichert alle von Banken und Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten in einem deutschen Rechenzentrum und nach den gesetzlichen Vorgaben. Unabhängig davon ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten außerhalb des Portals in geeigneter Form zu speichern oder in Papierform (Ausdruck) aufzubewahren.

3. EXGLO behält sich vor, die URL zu ändern. Hierbei wird EXGLO die berechtigten Belange der Unternehmen berücksichtigen und diese frühzeitig informieren.

 

VII. Haftung / Verjährung

1. EXGLO haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Unternehmen regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von EXGLO auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch bei Verschulden eines Erfüllungsgehilfen von EXGLO.

2. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von EXGLO auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar war.

3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EXGLO, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EXGLO beruht. Das Gleiche gilt für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EXGLO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EXGLO beruht. Es gilt insoweit jeweils die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

VIII. Aufrechnung

Der Nutzer kann gegen Freistellungsansprüche von EXGLO nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EXGLO anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

IX. Vertraulichkeitsvereinbarung

Die Bank hat die ihr übermittelte Finanzierungsanfrage streng vertraulich zu behandeln. Dabei muss sie sich mindestens an die Vorsichtsmaßnahmen halten, an die sie sich bei allen anderen, auf herkömmlichem Wege an sie herangetragenen Geschäften ähnlicher Art hält, und das unabhängig davon, in welcher Beziehung sie bisher zu dem Unternehmen steht. Das Unternehmen hat die ihm übermittelten Angebote der Banken ebenfalls vertraulich zu behandeln.

 

X. Vertragslaufzeit / Kündigung

1. Der Vertrag über die Nutzung des Portals läuft auf unbestimmte Zeit.

2. Der Nutzer sowie EXGLO sind jeweils berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat zumindest in Textform (per E-Mail) zu erfolgen. Besteht zum Zeitpunkt der Kündigung eine offene Finanzierungsanfrage, kann EXGLO das Nutzungsverhältnis erst mit Ablauf dieser Anfrage kündigen.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere:

  • Grober Verstoß des Nutzers gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EXGLO sowie Fortsetzung/Wiederholung des Verstoßes trotz Abmahnung durch EXGLO.
  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens ist mangels Masse abgewiesen worden oder das Unternehmen hat eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO (gilt nur für dt. Exporteure) abgegeben oder ein Haftbefehl ist hierzu ergangen.

Mit Inkrafttreten der Kündigung sperrt EXGLO die Zugangsdaten des Nutzers. Die vom Nutzer eingestellten Daten werden, vorbehaltlich einer Abrechnung mit einer Bank und gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung, gelöscht.

 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Nutzers ist der Geschäftssitz von EXGLO.

2. Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in sachlicher, örtlicher und internationaler Hinsicht ist das Gericht am Sitz von EXGLO. EXGLO hat auch das Recht, am Sitz des Nutzers oder vor anderen Gerichten zu klagen oder sonstige gerichtliche Verfahren anhängig zu machen, die nach nationalem oder ausländischem Recht zuständig sind.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung.

 

XII. Salvatorische Klausel, Änderungen, Ergänzungen

1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an einer Vereinbarung mitzuwirken, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglichen Parteiwillen soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vertragsanlagen und die Vertragsaufhebung bedürfen der Textform. Diese Klausel kann auch nicht mündlich abgeändert werden.

3. Unterscheiden sich die deutsche und englischsprachige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat im Zweifel die deutsche Fassung Gültigkeit.

Stand: 2. März 2021

 

 

Preisübersicht

EXGLO erbringt sowohl kostenlose Leistungen als auch kostenpflichtige Leistungen.

 

Kostenlose Leistungen

  • Die Registrierung auf dem Portal für Exporteure und Importeure („Unternehmen“) und Banken ist stets kostenlos.
  • Für die Nutzung des Portals werden keine regelmäßigen Gebühren (z.B. Monatsgebühren) erhoben.
  • Für Importeure und KMUs ist die Portal-Nutzung aller zur Verfügung gestellten Funktionen kostenlos. Bei einem KMU handelt es sich immer um einen Exporteur, der darüber hinaus mindestens eines der 3 nachfolgenden Kriterien erfüllen muß:
    • nicht mehr als 249 Beschäftigte oder
    • Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder
    • Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro
  • Für Exporteure ist die erste Finanzierungsanfrage kostenlos.
  • Die Abgabe eines Angebots ist für all diejenigen Banken umsonst, die es nicht auf die Shortlist der Suchanfrage eines Unternehmens schaffen. Mit der Shortlist sind die ein oder zwei Bankangebote gemeint, die das Unternehmen nach dem Ablauf der selbst gesetzten Frist auswählt.

 

Kostenpflichtige Leistungen

Alle nachfolgenden Angaben verstehen sich immer exkl. MwSt.

Gebühren für Exporteure

Exporteure bezahlen pauschal

  • 99 Euro für jede Anfrage eines bestätigten Akkreditivs und
  • 249 Euro für jede Anfrage eines Bestellerkredits.
  • Die erste Finanzierungsanfrage ist kostenlos.

Gebühren für Banken (unverbindliches Angebot)

Wenn Banken unverbindliche Angebote stellen, bezahlen sie nur dann eine Gebühr an EXGLO, wenn ihr Angebot nach Ablauf der Ausschreibungsfrist auf die Shortlist des Unternehmens gekommen ist („Erfolgsfall“). Die Kosten sind dann je nach Finanzprodukt wie folgt gestaffelt:

1. Bestätigtes Akkreditiv (unverbindliches Angebot)

  • 300 Euro bei nur einer Bank auf der Shortlist
  • Diese Gebühr wird bei zwei Banken auf der Shortlist auf 150 Euro pro Bank abgesenkt.
  • Shortgelistete Hausbanken des Exporteurs bekommen darüber hinaus einen Discount von 30%

2. Bestellerkredite (unverbindliches Angebot)

  • 900 Euro bei nur einer Bank auf der Shortlist
  • Diese Gebühr wird bei zwei Banken auf der Shortlist auf 450 Euro pro Bank abgesenkt.
  • Shortgelistete Hausbanken des Exporteurs bekommen darüber hinaus einen Discount von 30%

Gebühren für Banken (verbindliches Angebot)

Stellen Banken verbindliche Angebote, bezahlen sie nur dann eine Gebühr an EXGLO, wenn ihr Angebot nach Ablauf der Ausschreibungsfrist auf die Shortlist des Unternehmens gekommen ist („Erfolgsfall“). Die Kosten sind dann je nach Finanzprodukt, OECD-Kategorie des Bestellerlandes und Verbindlichkeit des Angebots wie folgt gestaffelt:

1. Bestätigtes Akkreditiv (verbindliches Angebot) / nur eine Bank auf der Shortlist

  • OECD Kategorie 1 – 3:
    2 Basispunkte auf den Kreditbetrag + 300 Euro
  • OECD Kategorie 4 – 5:
    4 Basispunkte auf den Kreditbetrag + 300 Euro
  • OECD Kategorie 6 – 7:
    9 Basispunkte auf den Kreditbetrag + 300 Euro
  • Die Gebühr ist bei EUR 7.000 gedeckelt („Cap“)
  • Shortgelistete Hausbanken des Exporteurs bekommen einen Discount von 30%

Beispiel: 2 Mio. Euro bestätigtes Akkreditiv für die Türkei (Kategorie 5) -> 770 Euro für die short-gelistete Hausbank.

2. Bestätigtes Akkreditiv (verbindliches Angebot) / zwei Banken auf der Shortlist
Bei zwei Banken auf der Shortlist teilen sich die Banken die o.g. Gebühr im Verhältnis 1:1.

Beispiel: 2 Mio. Euro Bestellerkredit für die Türkei (Kategorie 5) -> Jeweils 385 Euro für die beiden short-gelisteten Hausbanken.

3. Bestellerkredite (verbindliches Angebot) / nur eine Bank auf der Shortlist

  • OECD Kategorie 1 – 3:
    1 Basispunkt auf den Kreditbetrag + 2.000 Euro
  • OECD Kategorie 4 – 5:
    3 Basispunkte auf den Kreditbetrag + 2.000 Euro
  • OECD Kategorie 6 – 7:
    5 Basispunkte auf den Kreditbetrag + 2.000 Euro
  • Die Gebühr ist bei EUR 10.000 gedeckelt („Cap“)
  • Shortgelistete Hausbanken des Exporteurs bekommen einen Discount von 30%

Beispiel: 10 Mio. Euro Bestellerkredit für die Türkei (Kategorie 5) -> 5.300 Euro für die short-gelistete Hausbank.

4. Bestellerkredite (verbindliches Angebot) / zwei Banken auf der Shortlist

Bei zwei Banken auf der Shortlist teilen sich die Banken die o.g. Gebühr im Verhältnis 1:1.

Beispiel: 10 Mio. Euro Bestellerkredit für die Türkei (Kategorie 5) -> Jeweils 2.650 Euro für die beiden short-gelisteten Hausbanken.

Details zur Preisgestaltung/Preiskalkulation für Unternehmen und Banken können von Zeit zu Zeit geändert werden.