Forfaitierung („Forfeiting“)
Was ist eine Forfaitierung?
Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt der Forfaitierung bestehen, frei von Rechten Dritter und abtretbar sein. Neben dem rechtlichen Bestand der Forderungen haften Sie als Exporteur weiterhin für die Echtheit der vorgelegten Dokumente und die Erfüllung des Liefervertrages. In der Regel werden Buchforderungen oder Wechselforderungen angekauft.
Die Kosten für die Forfaitierung setzen sich aus den marktüblichen Refinanzierungskosten und einem Risikoaufschlag zusammen, der vom Zahlungsziel sowie der Kreditwürdigkeit des Schuldners (Importeurs) bzw. Garanten (i.d.R. Bank im Land des Importeurs) und des Importlandes abhängig ist.
Von der Bonität des Importeurs (Schuldners) und des Schuldnerlandes hängt ebenfalls ab, ob der Abschluss einer Kreditversicherung (z.B. Hermes-Ausfuhrdeckung) erforderlich ist, damit eine Forderung forfaitiert werden kann. Die zu erwartenden Forfaitierungskosten können als Käuferzinsen in den Auftragswert eingestellt werden, wodurch sich die Forfaitierung für den Exporteur annähernd kostenneutral darstellen lässt.
Vorteile für Sie als Exporteur
- Sie verbessern ihre Liquidität
- Sie verkaufen Ihre Forderungen regresslos (d.h. Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Exporteur bei Zahlungsausfall)
- Sie entlasten Ihre Bilanz (liquide Mittel statt Forderungen)
- Sie können bei guter Bonität des Importeurs auf eine Deckung eines Exportkreditversicherers verzichten
- Ab dem Zeitpunkt des Forderungsverkaufs besteht für Sie kein Wechselkursrisiko mehr
Nachteile für Sie als Exporteur
- Schuldner/Importeur muss i.d.R. von einwandfreier Bonität sein
- Forderungen müssen abtretbar sein
- Die Forderungen müssen frei von Rechten Dritter sein („Verität“)
Schema einer Forfaitierung
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