Produkte der Exportfinanzierung

Diese Seite bietet umfangreiche Informationen zu den wichtigsten Finanzierunsprodukten der Außenhandels- und Exportfinanzierung. Die Produkte der Außenhandels- und Exportfinanzierung umfassen Akkreditiv, Akkreditivbestätigung, Zahlungsgarantie, Forfaitierung, Bestellerkredit und Lieferantenkredit und werden mittelfristig alle über X-Tron verfügbar sein. Somit können Unternehmen ihre gesamten Exporte über eine Plattform absichern, finanzieren und auswerten.

Weitere, detaillierte Produktinformationen erhalten Sie zudem in unserem Lexikon.

 

Produkte der Aussenhandelsfinanzierung

Akkreditiv

Die Bank des Importeurs/Bestellers eröffnet ein Akkreditiv zu Ihren Gunsten. Mit Eröffnung eines Akkreditivs durch die Bank des Importeurs/Bestellers geht die Auslandsbank eine Zahlungsverpflichtung gegenüber Ihnen als Exporteur ein, den Lieferwert ausschließlich gegen Vorlage akkreditivkonformer Lieferdokumente an Sie zu zahlen.

Bestätigtes Akkreditiv

Bei größeren politischen Risiken im Importland und zur Absicherung des Zahlungsrisikos der Auslandsbank ist die Bestätigung des Akkreditivs z.B. durch eine in Deutschland ansässige Bank möglich. Diese übernimmt  Ihnen gegenüber eine eigene Zahlungsverpflichtung für den Fall, daß die Akkreditivbank im Ausland nicht zahlt.

Vorteile für Sie als exportierendes Unternehmen:

  • Maximale Sicherheit
  • Sie haben eine Zahlungsforderung gegenüber einer Bank z.B. in Deutschland
  • Kein Währungsrisiko
  • Kein Transferrisiko
  • Keine Länderrisiken

Zahlungsgarantie

Mit der Stellung einer Garantie verpflichtet sich eine Bank einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten künftigen Erfolg einzustehen oder die Gewähr für einen künftigen, noch nicht entstandenen Schaden zu übernehmen. Für das Exportunternehmen empfiehlt sich eine Garantie, wenn ein Gläubiger (z.B. da importunternehmen) Sicherheiten für Verbindlichkeiten oder für versprochene Leistungen verlangt.

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Produkte der Mittel- und langfristigen Exportfinanzierung

Forfaitierung

Bestellerkredit

Lieferantenkredit

Als Forfaitierung bezeichnet man den regresslosen Ankauf von mittel- und langfristigen Exportforderungen durch eine Bank oder ein Spezialinstitut.

Vorteile für Sie als exportierendes Unternehmen:

  • Sie verbessern ihre Liquidität
  • Sie verkaufen Ihre Forderungen regresslos (d.h. Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Exporteur bei Zahlungsausfall)
  • Sie entlasten Ihre Bilanz (liquide Mittel statt Forderungen)
  • Sie können bei guter Bonität des Importeurs auf eine Deckung eines Exportkreditversicherers verzichten
  • Ab dem Zeitpunkt des Forderungsverkaufs besteht für Sie kein Wechselkursrisiko mehr

Bestellerkredite sind eine attraktive Möglichkeit für die mittel- bis langfristige Exportfinanzierung. Kreditnehmer sind ausländische Käufer (Besteller), bei Infrastrukturprojekten auch staatliche Institutionen (z.B. Energieversorgungsunternehmen).

 Vorteile für Sie als exportierendes Unternehmen:

  • Wegfall des Risikos, daß der Importeur (Besteller) nicht zahlt (kein Bonitätsrisiko),
  • kein Währungs-, Transfer- und Länderrisiko.
  • Bestellerkredite sorgen beim Exporteur für eine liquiditätsmäßige Entlastung.

Lieferantenkredite sind üblicherweise Kredite, die Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung von Zahlungszielen einräumen.

In der Exportfinanzierung wird der Begriff Lieferantenkredit allerdings oft als synonym für Kredite von Banken an Exportunternehmen verwendet. Mit diesen Krediten können Sie als Exporteur Ihre Aufwendungen für Exportgeschäfte während der Produktions- bzw. Lieferzeit und der Phase einer möglichen Zielgewährung an den ausländischen Käufer (Besteller) finanzieren.

Bild von Frankfurt, dem Sitz vieler Banken, die Exportfinanzierung anbieten

Exportkreditversicherung

Welche Risiken müssen bei Liefergeschäften ins Ausland beachtet werden?

Liefergeschäfte ins Ausland sind mit besonderen Risiken verbunden. Generell kann zwischen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterschieden werden.

Wirtschaftliche Risiken

  • Bonitätsrisiko des privaten Schuldners oder Garanten (z.B. Konkurs, Vergleich oder fruchtlose Zwangsvollstreckung)
  • Nichtzahlung, Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung
  • Abnahmerisiko
  • Wechselkursrisiko

 Politische Risiken

  • Nichtzahlung durch öffentliche Schuldner oder Garanten
  • Unmöglichkeit der Zahlung durch private Schuldner aufgrund:
  • Gesetzgeberischer oder behördlicher Maßnahmen
  • kriegerischer Ereignisse und Unruhen
  • staatlicher Zahlungsverbote,
  • Konvertierungs- und Transferverbot
  • Moratorium, Embargo, Enteignung

 In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Zahlungsbedingungen und den vereinbarten Lieferbedingungen können diese Risiken sowohl beim Exportunternehmen als auch beim Importunternehmen entstehen. Dagegen können Sie sich mit diversen Bankgarantien und Exportkreditgarantien/-bürgschaften z.B. des Bundes (Hermes-Deckungen) sowie Exportkreditversicherungen von privaten Anbietern absichern.

Was sind die gängigsten Deckungen des Bundes?

  • kurzfristige Lieferantenkreditdeckung (Einzeldeckung)
  • revolvierende Lieferantenkreditdeckung
  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG)
  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light)
  • Fabrikationsrisikodeckung
  • Finanzkreditdeckung

Kurzfristige Lieferantenkreditdeckung (Einzeldeckung)

Die kurzfristige Lieferantenkreditdeckung des Bundes ermöglicht es deutschen Exportunternehmen, eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft (Warenlieferung oder Dienstleistung) abzusichern. Das Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte beträgt dabei bis zu 2 Jahre.  Mehr erfahren

 Das Instrument bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund

  • der Insolvenz eines Bestellers
  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit („protracted default“)
  • kriegerischer Ereignisse und staatlicher Maßnahmen
  • der Nichtkonvertierung bzw. Nichttransferierung von Landeswährungsbeträgen
  • der Beschlagnahme der Ware bzw. die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund politischer Umstände

Die kurzfristige Lieferantenkreditdeckung kann nicht zur Absicherung sogenannter marktfähiger Risiken genutzt werden. Das bedeutet, daß Auslandsgeschäfte mit OECD-Kernländern (EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Island, Japan, Australien, Neuseeland, USA und Kanada) über private Ausfuhrkreditversicherungen oder andere private Absicherungsinstrumente abgedeckt werden müssen.

Revolvierende Lieferantenkreditdeckung

Liefert ein Exportunternehmen regelmäßig an einen ausländischen Besteller mit kurzfristigen Zahlungszielen, kann der Bund diese Einzeldeckungen auch als revolvierende Lieferantenkreditdeckung übernehmen.   Mehr erfahren Dieses Verfahren unterscheidet sich im Deckungsumfang und in der Höhe des Entgelts nicht von der kurzfristigen Einzeldeckung. Die Abwicklung ist jedoch für den Exporteur deutlich einfacher. Dabei werden auf einen bestimmten Importeur auf wiederkehrender Basis die im Laufe eines Jahres getätigten Umsätze im Rahmen eines im Voraus festgesetzten Höchstbetrags gedeckt.

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung („APG“)

Die APG ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in verschiedenen Ländern beliefern.  Mehr erfahren

Der APG-Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Das Angebot richtet sich an die mittelständische Exportwirtschaft mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens EUR 500.000. Die Prämie ist meistens deutlich günstiger als diejenige für Einzeldeckungen. Zudem entfallen Antrags- und Prüfungsgebühren.

Das APG bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund

  • der Insolvenz eines Bestellers
  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit („protracted default“)
  • kriegerischer Ereignisse und staatlicher Maßnahmen
  • der Nichtkonvertierung bzw. Nichttransferierung von Landeswährungsbeträgen
  • der Beschlagnahme der Ware bzw. die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund politischer Umstände

Die APG kann nicht zur Absicherung sogenannter marktfähiger Risiken genutzt werden. Das bedeutet, daß Auslandsgeschäfte mit OECD-Kernländern über private Ausfuhrkreditversicherungen oder andere private Absicherungsinstrumente abgedeckt werden müssen.

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light („APG-light“)

Die APG-light ist eine Pauschaldeckung für Ausfuhrgeschäfte, deren Kreditlaufzeiten 4 Monate nicht überschreiten. In den Versicherungsvertrag werden alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen. Wahlmöglichkeiten wie bei der „klassischen“ APG bestehen allerdings nicht.

Mehr erfahren So können beispielsweise Forderungen, für die ein Akkreditiv besteht oder Forderungen aus Leistungen nicht versichert werden. Die APG-light bietet nur noch Schutz vor einem einzigen Schadensfall; der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit („protracted default“).

Fabrikationsrisikodeckung

Die Fabrikationsrisikodeckung empfiehlt sich besonders bei Spezialanfertigungen. Sie ermöglicht es deutschen Exporteuren, die im Zusammenhang mit einem Ausfuhrgeschäft anfallenden Produktionskosten abzusichern. Sie können isoliert gewährt oder mit einer Ausfuhrdeckung kombiniert werden.  Mehr erfahren

Das Fabrikationsrisiko tritt in folgenden Fällen ein:

  • Insolvenz des Importeurs
  • Schwerwiegender Vertragsverletzungen oder Lossagung vom Vertrag
  • Kriegerischer Ereignisse und staatlicher Maßnahmen
  • Embargomaßnahmen
  • Nichtzahlung von Stornierungskosten bzw. Teilvergütungsansprüchen nach einer berechtigten Kündigung durch den Besteller

Finanzkreditdeckung

Größere Exportgeschäfte werden von Banken finanziert. Zumeist auf Vermittlung des deutschen Exportunternehmens gewährt eine Bank dem Importeur ein Darlehen („Bestellerkredit“), mit dem die Kaufpreisforderung des deutschen Exportunternehmens bereits bei Lieferung der Ware bezahlt wird. Die Bank erhält somit einen Rückzahlungsanspruch gegen den ausländischen Besteller aus dem Darlehensvertrag. Für den Exporteur ergeben sich bei einem Bestellerkredit sofortige Bilanzentlastung und erhöhte Liquidität. Mehr erfahren

Die Finanzkreditdeckung ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes resultieren.

Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des Darlehensnehmers (Importunternehmens)
  • der Nichtzahlung innerhalb von 1 Monat nach Fälligkeit („protracted default“)
  • Kriegerischer Ereignisse und staatlicher Maßnahmen
  • der Nichtkonvertierung bzw. Nichttransferierung von Landeswährungsbeträgen

Das Exportunternehmen bleibt über eine sogenannte Verpflichtungserklärung in die Vertragsbeziehung mit der Bank eingebunden, da die Rückzahlung des Darlehens z.B. unter Hinweis auf Mängelrügen aus dem Liefergeschäft verweigert wird. Daher muß sich der Exporteuer gegenüber dem Bund verpflichten, Informationen und Auskünfte über das zugrunde liegende Ausfuhrgeschäft zu erteilen; er erkennt mit der Verpflichtungserklärung die Weisungsbefugnisse des Bundes an und verpflichtet sich unter bestimmten Voraussetzungen, den Bund von der Entschädigungsverpflichtung aus der Finanzkreditdeckung freizustellen.

Wozu dienen Exportkreditversicherungen?

Exportkreditversicherung, auch Ausfuhrversicherung oder Exportrisikoversicherung genannt, ist die Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungen. Sie soll die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen absichern.

In Entwicklungs- und Schwellenländern ist das Versichern eines Exportkredites oft eine zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen einer Finanzierung. Bei der Finanzierung von Exporten in die Emerging Marktes ist dies besonders häufig der Fall. Dabei sind vielfach die Gesamtkosten für einen versicherten Kredit trotz der zusätzlichen Kosten für die Versicherung geringer als die Gesamtkosten, die für einen „ungedeckten“, also nicht versicherten Kredit anfallen. In Entwicklungsländern mit sehr instabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine Finanzierung ohne eine Exportkreditversicherung oftmals überhaupt nicht zustande.

 Warum ist dies so? Über eine staatliche Exportkreditversicherung wird letztlich das schlechte Rating eines Schwellen- oder Entwicklungslandes (z.B. S&P „B“) durch das gute Rating einer OECD-Exportkreditversicherung ersetzt. Auf diese Weise können Banken für einen Kredit mit einer ECA-Deckung deutlich attraktivere Kreditkonditionen gewähren. Die Exportkreditversicherung des Bundes, Euler Hermes, hat beispielsweise ein exzellentes AAA Rating, nämlich das der Bundesrepublik Deutschland.

 Exportorientierte Staaten wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Südkorea, Japan, China, um nur einige Beispiele zu nennen, haben ein Interesse daran, dass Exportunternehmen, welche als Lieferanten eine Gläubigerfunktion ausüben, ihre Güter und Dienstleistungen störungsfrei ausführen können. Sie bieten daher im Interesse ihrer Ausfuhrwirtschaft staatliche Exportkreditversicherungen zur Absicherung sowohl wirtschaftlicher als auch politischer Risiken an.

 Die Staaten bedienen sich zur Absicherung dieser besonderen Risiken zumeist eigenständig organisierter Exportkreditversicherer (sog. export credit agencies, ECAs), die eine Garantie oder Bürgschaft des Staates lieferbezogen vergeben. Dies sind versicherungsähnlich organisierte Agenturen, die konkrete Exportgeschäfte garantieren (d.h. „in Deckung nehmen“).

 Exportkreditversicherungen unterliegen einem internationalen Regelwerk, dem sogenannten OECD-Konsensus. Er ist geschaffen worden, um ein gegenseitiges Unterbieten der staatlichen Fördersysteme zu verhindern.

Die wichtigsten Regelungen betreffen: 

  • Die Zahlungsbedingungen:
  • mindestens 15 % An- und Zwischenzahlung
  • 85 % Kredit
  • Die Höchstkreditlaufzeiten:
  • in der Regel 5 Jahre,
  • 12 Jahre,
  • Kreditlaufzeiten abhängig vom Projektvolumen und Industriesektor
  • Den Beginn der Rückzahlung (sog. „Starting Point“)
  • Die Mindestzinssätze
  • Die Sonderregelungen für
  • Projektfinanzierungen
  • Schiffsfinanzierungen
  • Flugzeugfinanzierungen

 Staatliche Exportkreditversicherungen sichern Risiken im Außenhandel ab, die der private Versicherungs- und oder Bankenmarkt nur eingeschränkt übernehmen kann / oder möchte. Sie sind besonders geeignet für Fremdwährungskredite mit längeren Laufzeiten. Sie werden auch gebraucht, wenn größere Kreditbeträge für Besteller in Entwicklungs- und Schwellenländer mobilisiert werden müssen. ECA-Deckungen werden im Auftrag und für Rechnung des Staatsbudgets abgegeben. Sie unterliegen beispielsweise in Deutschland der Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums („BMWi“).

 Die Verwaltung der ECA-Deckungen unterliegt jedoch meistens einer privaten Versicherungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. In Deutschland ist die Bearbeitung aller staatlichen Ausfuhrgewährleistungen einem Mandatar-Konsortium übertragen worden, bestehend aus der heutigen Euler Hermes Aktiengesellschaft und die ebenfalls umfirmierte PricewaterhouseCoopers AG WPG. Federführend ist die Euler Hermes Aktiengesellschaft, weshalb die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes im Allgemeinen als Hermes-Deckungen bekannt sind.

 Die Durchführung und die Finanzierung des deutschen Exports sind primär dem freien Marktgeschehen überlassen.  Das Kerninstrument und damit der bedeutendste Beitrag öffentlicher Förderungen der deutschen Ausfuhr ist das sogenannte Gewährleistungssystem des Bundes zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Ausfuhrgeschäften und damit verbundenen Finanzierungen.

 Verschiedene Angebote stehen für die einfache unkomplizierte Absicherung von mehreren Exportgeschäften zur Verfügung. Diese werden als sogenannte Sammeldeckungen bezeichnet.

  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light
  • Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
  • Revolvierende Finanzkreditdeckung
  • Rahmenkreditdeckung

Darüber hinaus beseht die Möglichkeit, Exportkreditgarantien einzelne Geschäfte gegen einen Auszahlungsausfall abzusichern. Man spricht dann von sogenannten Einzeldeckungen.

  • Bauleistungsdeckung
  • Fabrikationsrisikodeckung
  • Finanzkreditdeckung
  • Finanzkreditdeckung-express
  • Leistungsdeckung
  • Lieferantenkreditdeckung

Wie lassen sich kurzfristige Forderungen absichern?

  • Dokumenteninkasso
  • Akkreditiv
  1. Dokumenteninkasso („Documentary Collection“)

Das Dokumenteninkasso ist eine Form der Zahlungsabwicklung im grenzüberschreitenden Zahlungsver­kehr ohne Gewähr für die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren oder Dienstleistungen. Dies ist nur durch eine entsprechende Dokumentation bei Akkreditiven möglich.

  1. Akkreditiv („Letter of Credit“ bzw. „L/C“)

 Das Akkreditiv ist im Rahmen einer Exportfinanzierung ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Verpflichtung einer Bank nach Weisungen des Importeurs bei Vorlage bestimmter Dokumente  innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung an das Exportunternehmen zu leisten.

  1. Dokumenteninkasso („Documentary Collection“)

Deshalb kommt das Dokumenteninkasso als Instrument in der Regel nur dann in Betracht, wenn Expor­teur und Importeur sich bereits als zuverlässige Partner kennen.

  • Vorteile für Sie als Exportunternehmen:
  • Mehr Sicherheiten als bei einem einfachen Zahlungsversprechen, denn bei Vereinbarung geeigneter Dokumente kann der Importeur erst nach Zahlung über die Ware verfügen.
  • Der Verwaltungsaufwand für Sie als Exporteur ist vergleichsweise gering.
  • Nachteile für Sie als Exportunternehmen:
  • Bonitätsrisiko (Risiko, daß der Importeur nicht zahlt)
  • Währungsrisiko
  • Transferrisiko
  • Länderrisiko
  • Postlaufrisiko

Bei einem unwiderruflichen Akkreditiv („irrevocable letter of credit“) werden zwei Formen unterschieden.

 2a.      Unbestätigtes Akkreditiv („non-confirmed letter of credit“) 

  • Vorteile für Sie als Exportunternehmen:
  • Sie haben mit dem Akkreditiv eine Zahlungsforderung gegenüber der ausländischen Bank und nicht mehr gegenüber dem Importeur. D.h. auch wenn der Importeur nicht zahlen kann oder will, bekommen Sie Ihr Geld. Dies ist besonders bei verderblicher Ware, bei Spezialanfertigungen oder bei Saisonware wichtig.
  • Nachteile für Sie als Exporteur:
  • Währungsrisiko
  • Transferrisiko
  • Länderrisiko
  • Erhöhter Aufwand, denn die Dokumente müssen gemäß Akkreditiv erstellt werden
  • Es fallen Kosten für die Avisierung, Auszahlung sowie für Porti und Spesen an

 Die Lösung für diese Probleme ist das bestätigte Akkreditiv.

 2b.      Bestätigtes Akkreditiv („confirmed letter of credit“) 

  • Vorteile für Sie als Exporteur:
  • Maximale Sicherheit
  • Sie haben eine Zahlungsforderung gegenüber einer Bank z.B. in Deutschland
  • Kein Währungsrisiko
  • Kein Transferrisiko
  • Kein Länderrisiken
  • Nachteile:
  • Erhöhter Aufwand, denn die Dokumente müssen gemäß Akkreditiv erstellt werden
  • Es fallen Kosten für die Avisierung und Auszahlung sowie für Porti und Spesen an
  • Zusätzlich ergeben sich Kosten für die Bestätigung

Allgemeines

Wann eignen sich welche Finanzierungsformen?

Die nachfolgende Übersicht stellt lediglich eine grobe Orientierung dar. Die Auswahl hängt von vielen Einflussfaktoren ab, u.a. vom Finanzierungszeitraum, von der Höhe des Auftragswertes, von der Bonität des Importlandes und des Importeurs bzw. bei einer Projektfinanzierung von den Sponsoren, dem Marktumfeld und den diversen Vertragspartnern.

Finanzierungzeitraum

Kurzfristig

bis zu 1 Jahr

Mittelfristig

1 – 3 Jahre

Langfristig

> 3 Jahre

Produkte

   

Dokumenteninkasso

+++

  

Akkreditiv (Letter of Credit bzw. L/C)

+++

+++

 

Lieferantenkredit

+++

+++

+

„Commerial Loan“ bzw. L/C-Anschlußfinanzierung

+++

+++

+

Forfaitierung

+++

+++

++

Bestellerkredit (gedeckt bzw. ungedeckt)

 

+

+++

Projektfinanzierung (gedeckt bzw. ungedeckt)

  

+++

* eignet sich bedingt,  *** eignet sich gut

 

Machen Sie sich mit den verschiedenen Finanzierungsformen vertraut

Immer wichtiger für den Erfolg Ihres Auslandsgeschäftes wird die Bereitstellung paßgenauer Finanzierungskonzepte. Informieren Sie sich daher umfassend über die Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsformen. Nur mit dem nötigen Hintergrundwissen können Sie mögliche Risiken schon bei der Geschäftsanbahnung erkennen, auf Augenhöhe mit auf die Exportfinanzierung spezialisierten Banken sprechen und schließlich die für Sie attraktivste Finanzierungsform wählen.

Welche Finanzierungsinstrumente sind für die mittel- und langfristige Exportfinanzierung gängig?

Finanzierungen mit Laufzeiten von über einem Jahr fallen in den Bereich der mittelfristigen (1-5 Jahre) und langfristigen (> 5 Jahre) Exportfinanzierung. Angesichts des längeren Zahlungszieles sind die Risi­ken der Außenhandelsfinanzierung hier besonders ausgeprägt, da sowohl die wirtschaftliche Entwick­lung des Unternehmens als auch die politische Situation des Ziellandes über lange Zeiträume hin nur schwer prognostizierbar sind (siehe „Welche Risiken müssen beachtet werden“). Daher werden Exportkredite häufig mit einer zusätzlichen Absicherung versehen (siehe u.a. „Wie können Außenhan­dels­geschäfte abgesichert werden“).

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Exporteure neben einem guten Produkt häu­fig auch eine attraktive Finanzierung anbieten. Zu den wichtigsten Finanzierungsinstrumenten zählen der

  • der Lieferantenkredit
  • der Lieferantenkredit verbunden mit einer Forfaitierung sowie
  • der Bestellerkredit.
  1. Lieferantenkredit („Supplier Credit“) ohne ECA-Deckung

Beim Lieferantenkredit räumt das Exportunernehmen seinem ausländischen Besteller ein Zahlungsziel ein, ohne daß eine Bank zwischengeschaltet ist. Das Einräumen eines Lieferantenkredits setzt voraus, daß Sie als Ex­porteur über eine ausreichend starke Bilanz sowie Liquidität verfügen, um auf die Rückzahlung entsprechend warten zu können. Da weitere Sicherheiten in der Regel nicht gegeben sind, bleibt der Eigentumsvorbehalt in der Regel Ihre einzige Sicherheit, d.h. Sie bleiben solange Eigentümer der Liefe­rung, bis die Schuld vollständig beglichen wurde. Darüber hinaus müssen Sie sich selbst um die Kredit­überwachung und das Inkasso kümmern und dafür eigene Ressourcen einsetzen. Dabei stellt sich die Frage, ob bei Ihnen genügend Eigenmittel für eine solche Kreditvergabe vorhanden sind oder ob Sie eine Refinanzierung benötigen.

Der Lieferantenkredit wurde über lange Jahre besonders im Kurzfristbereich stark genutzt. Inzwischen wird er zunehmend auch im Mittel- und teilweise auch Langfristbereich eingesetzt. Er kommt vor allem dort zum tragen, wo der geringere Liefer- und Leistungsumfang einen Bestellerkredit nicht zu­lässt bzw. sich weitere Alternativen wie z.B. Leasing nicht ergeben oder aber schlicht eine zeit­lich schnellere Lösung im Vordergrund steht.

Vorteile für Sie als Exportunternehmen:

 keine zwischengeschaltete Bank

  • Sie können Ihre Außenhandelsgeschäfte unbürokratisch auf diesem Wege finanziell auf den Weg bringen (Instrument der Absatzförderung)
  • Mittel der Kundenbindung

 Nachteile für Sie als Exportunternehmen:  

 Liquiditätsbelastung

  • Erhöhte Anforderungen an Ihr Forderungsmanagement
  • Als Exporteur tragen Sie alle Risiken aus dem Liefergeschäft, d.h.
  • Bonitätsrisiko (Risiko, dass der Importeur nicht zahlt);
  • Währungsrisiko
  • Transferrisiko
  • Länderrisiko.

Der übliche Eigentumsvorbehalt deckt nicht alle Risiken ab. 

  • Ihre Bilanzkennzahlen verschlechtern sich, was sich wiederum negativ auf Ihr „Rating“ auswirkt. Dies wiederum kann Banken veranlassen, Ihnen schlechtere Kreditkonditionen zu gewähren.
  1. Lieferantenkredit mit Forfaitierung („Forfaiting“)

 Um die eigene Bilanz und das Forderungsmanagement zu entlasten, sowie Spielraum zur Finanzierung neuer Geschäfte zu schaffen, kann die Forfaitierung sinnvoll sein. Diese umfasst die regresslose Abtre­tung der gesamten Forderung aus dem Exportgeschäft einschließlich der Rechte und Ansprüche einer etwaigen Kreditversicherung an eine Bank oder spezialisierte Forfaitierungsgesellschaft; bei einem eventuell später eintretenden Nichtzahlungsfall des Importunternehmens kann kein Rückgriff mehr auf das Exportunternehmen erfolgen. Im Gegenzug und unter Abzug der Forfaitierungskosten erhält der Exporteur den Barwert des Kaufpreises. Aus dem Zahlungsziel-Geschäft wird aus Sicht des Exporteurs ein Barge­schäft. Das Exportunternehmen bleibt aber auch nach Abtretung der Forderung für deren rechtlichen Bestand und den ordnungsgemäßen Ablauf des Liefergeschäfts verantwortlich. Von der Bonität des Impor­teurs/Schuldners sowie des Schuldnerlandes hängt ab, ob der Abschluß einer Kreditversicherung (pri­vat oder staatlich) erforderlich ist, damit eine Forderung forfaitiert werden kann.

 Vorteile für Sie als Exportunternehmen: 

  • Gewährung längerfristiger Zahlungsziele
  • Sofortige Liquidität
  • Bilanzentlastung bei einem „True Sale“[1]
  • Bei Zahlungsausfall kein Rückgriff auf den Exporteur, d.h. Übertragung der Kreditrisiken (Zah­lungs- , Zinsänderungs- und Währungsrisiken) auf die eingeschaltete Bank.

 Nachteile für Sie als Exportunternehmen:

  • Ein Lieferantenkredit auf Hermes-Basis (nur relevant für Entwicklungs- und Schwellenländer) setzt viele eigene Aktivitäten voraus (Exportvertrag inkl. Finanzierungsangebot müssen Anfor­derungen von Euler-Hermes und der forfaitierenden Bank /Forfaitierungsgesellschaft erfüllen)
  1. Bestellerkredit („Buyer Credit“)

 Finanz- oder Bestellerkredite sind eine attraktive Möglichkeit für die mittel- bis langfristige Exportfinanzierung. Aufgrund ihrer Komplexität eignen sie sich jedoch eher für größere Transaktio­nen ab EUR 5 Mio. Kreditnehmer sind ausländische Käufer (Besteller). Dabei gewährt die Bank des Exporteurs dem ausländischen Besteller oder dessen Hausbank (dann spricht man vom sog. Bank-zu Bank-Kredit) ein Darlehen. Dieses Darlehen wird an das Exportunternehmen ausgezahlt und vom Importeur bedient. Der Bestellerkre­dit ist immer an eine Lieferung und/oder Leistung gebunden; darum spricht man auch häufig von einem gebundenen Finanzkredit.

 Für Exporte deutschen Ursprungs in Entwicklungs- und Schwellenländer werden Bestellerkredite in der Regel mit einer Exportkreditversicherung des Bundes abgesichert („gedeckte Bestellerkredite“). Für OECD-Länder und ausgewählte Schwellenländer können auch ungedeckte Bestellerkredite – also ohne Hermes-Deckung – gewährt werden (siehe auch Anzahlungsfinanzierung).

 Vorteile für Sie als Exportunternehmen: 

  • Sie erhalten unmittelbar bei Lieferung bzw. Leistung den im Liefervertrag vereinbarten Kaufpreis von der kreditgewährenden Bank. Bestellerkredite sorgen damit für eine liquiditätsmäßige Entlastung.
  • Bonitätsrisiko, Währungs-, Transfer- und Länderrisiko trägt die kreditgewährende Bank.
  • Einige in Deutschland ansässige Kreditinstitute vergeben Bestellerkredite zur Finanzierung deut­scher und internationaler Exporte bereits ab einem Kreditbetrag von EUR 500.000 und einer Lauf­zeit von drei Jahren.

Nachteile für Sie als Exportunternehmen:

  • Höhere Komplexität und daher nur für größere Transaktionen darstellbar
  • Als Exporteur übernehmen Sie gegenüber Euler-Hermes eine Verpflichtungserklärung[2] und gegenüber Ihrer Bank eine zusätzliche Exporteurgarantie[3] .
  • Mit Einschaltung eines Exportkreditversicherers erhöht sich auch Ihr Arbeitsaufwand (gilt nur für die gedeckte Variante).

 Machen Sie sich mit den verschiedenen Finanzierungsformen vertraut

 Immer wichtiger für den Erfolg Ihres Exportgeschäftes wird die Bereitstellung paßgenauer Finanzierungskonzepte. Informieren Sie sich daher umfassend über die Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsformen. Nur mit dem nötigen Hintergrundwissen kön­nen Sie mögliche Risiken schon bei der Geschäftsanbahnung erkennen, auf Augenhöhe mit auf die Exportfinanzierung spezialisierten Banken sprechen und schließlich die für Sie attraktivste Finanzierungsform wählen.

[1] Voraussetzung für einen „True Sale“ ist, daß das wirtschaftliche Eigentum an der Forderung auf die Bank übergeht. Voraussetzung dafür ist, daß die Bank das Forderungsausfallrisiko übernimmt, d.h. daß das Bonitätsrisiko ganz überwiegend auf den Käufer übergehen muß. Diese Prüfung und Beurteilung des Einzelfalls obliegt letztendlich dem Wirtschaftsprüfer auf Grundlage der jeweils anwendbaren Bilanzierungsstandards.

[2] Verpflichtung des Exporteurs gegenüber Euler-Hermes zu Informations- und Weisungsbefolgungspflichten und eventueller Freistellung des Bundes von Entschädigungspflichten bei Pflichtverletzung auch nach Auszahlung des Bestellerkredits.

[3] Akzeptanz des Exporteurs gegenüber der kreditgewährenden Bank zu Informationspflichten und Verpflichtung, für bestimmte Kosten und vor allem Schäden bei Obliegenheitsverletzungen insbesondere gegenüber Hermes einzustehen.

Weitere, detaillierte Produktinformationen erhalten Sie in unserem Lexikon.