Ein unbestätigtes Akkreditiv bietet zwar eine gewisse Sicherheit, ist aber schlußendlich nur ein Zahlungsversprechen einer ausländischen Bank. Sie muss zahlen, damit der Exporteur sein Geld erhält. Es besteht jedoch ständig das Risiko, dass die Bank dies zum Zahlungszeitpunkt ihr Versprechen nicht einlösen kann, beispielsweise aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation.
Deshalb sollten Sie es gerade bei Exporten in instabile Entwicklungsländer in Betracht ziehen, für Ihre Exporte ein bestätigtes Akkreditiv zu nutzen. Es sichert Ihr Exportgeschäft auch dann ab, wenn die Akkreditivbank zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage oder willens ist, selbst zu zahlen.

Was ist ein bestätigtes Akkreditiv?

Die Bank des Importeurs/Bestellers eröffnet ein Akkreditiv zu Ihren Gunsten. Mit Eröffnung eines Akkreditivs geht die Auslandsbank eine Zahlungsverpflichtung gegenüber Ihnen als Exporteur (dem Begünstigten) ein, den Lieferwert ausschließlich gegen Vorlage akkreditivkonformer Lieferdokumente an Sie zu zahlen. 

Üblicherweise wird die Eröffnung eines Akkreditivs dem Exporteur durch dessen Bank z.B. in Deutschland avisiert, bei der diese Dokumente eingereicht und geprüft werden sollen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Auszahlung nur erfolgt, wenn korrekte Dokumente durch den Exporteur vorgelegt werden.

Bei größeren politischen Risiken im Importland und zur Absicherung des Zahlungsrisikos der Auslandsbank ist zusätzlich die Bestätigung des Akkreditivs z.B. durch eine in Deutschland ansässige Bank möglich. Diese übernimmt  Ihnen gegenüber eine eigene Zahlungsverpflichtung für den Fall, daß die Akkreditivbank im Ausland nicht zahlt.


Vorteile für Sie als Exporteur

  • Maximale Sicherheit
  • Sie haben eine Zahlungsforderung gegenüber einer Bank z.B. in Deutschland
  • Kein Währungsrisiko
  • Transferrisiko
  • Keine Länderrisiken

Nachteile für Sie als Exporteur

  • Erhöhter Aufwand, denn die Dokumente müssen gemäß Akkreditiv erstellt werden
  • Es fallen Kosten für die Avisierung und Auszahlung sowie für Porti und Spesen an
  • Zusätzlich ergeben sich Kosten für die Bestätigung

Ankaufszusage

Statt einer Bestätigung, die von der akkreditiveröffnenden Bank in Auftrag gegeben wird, können Sie von Ihrer Bank in Deutschland üblicherweise auch eine ähnlich wirkende sog. Ankaufszusage erhalten. Alternativ kann Ihre Bank in Deutschland im Auftrag und/oder unter Rückhaftung der Auslandsbank für Sie eine Garantie zur Absicherung herauslegen.