Von A wie "Änderungsprovision" bis C wie "Covenants"
Von 30/30 (Deutsche Methode) bis Avalprovision.
30/360 (Deutsche Methode) | Das Jahr wird mit 360 Tagen gerechnet, jeder Monat immer mit 30 Tagen. |
act/360 (Euromethode od. Französische Usance) | Das Jahr wird mit 360 Tagen gerechnet, beim Monat zählen die tatsächlichen Tage (actual). Diese Methode findet unter anderem im Euroraum und der Schweiz im Geldmarkt und bei der Berechnung von Hypotheken ihre Anwendung. |
act/365 (Englische Methode) | Das Jahr wird als kalendermäßiges Gemeinjahr mit 365 Tagen gerechnet, beim Monat zählen die tatsächlichen Tage (actual). Diese Methode findet in einigen Ländern der Europäischen Gemeinschaft im Geldmarkt ihre Anwendung. |
act/act (tagegenaue Methode) | Sowohl das Jahr als auch der Monat werden mit den tatsächlichen Tagen gerechnet (actual). Dabei wird die Zinsperiode aufgeteilt, wenn Schaltjahre enthalten sind, und für jeden Teil werden die zugehörigen Teiler verwendet. Diese Methode findet unter anderem im Euroraum im Kapitalmarkt und bei Anleihen ihre Anwendung. Unterschieden wird act/act nach der ICMA-Methode und nach der ISDA-Methode. |
Änderungsprovision | Änderungsgebühr oder Amendment Fee ist eine Gebühr (Flat Fee) zur Vergütung der Bearbeitungskosten bei Abänderung einer Garantieurkunde. Siehe auch Garantiegeschäft. |
Akkreditiv | Das Akkreditiv (englisch Commercial letter of credit CLC oder englisch Letter of credit L/C) ist im Außenhandel ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Verpflichtung eines Kreditinstituts, nach Weisungen des Auftraggebers bei Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu leisten. |
Akkreditivbank | Beteiligte am Akkreditiv sind ein Exporteur (Verkäufer, Zahlungsempfänger), Importeur (Käufer, Zahlungspflichtiger) und mindestens ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut („Akkreditivbank“, die Bank des Importeurs). Die vom Exporteur eingeschaltete Bank heißt „Akkreditivstelle“ oder „avisierende Bank“. |
Akzeptierungsakkreditiv | Nach der Art und Fälligkeit der Leistung können folgende Akkreditivarten unterschieden werden: 1. Zahlungsakkreditiv: 1a) Sichtakkreditiv (englisch sight letter of credit): Die Zahlung erfolgt bei Vorlage der Dokumente, 1b) deferred payment-Akkreditiv: Die Zahlung erfolgt an einem bestimmten Termin nach Vorlage der Dokumente. 2. Akzeptierungsakkreditiv (englisch letter of credit against acceptance): Zahlung gegen Hergabe eines Wechselakzeptes durch die Bank. 3. Negoziierungsakkreditiv (englisch negotiable letter of credit): Zahlung gegen Kreditgewährung. |
Akzept | Akzept ist ein gezogener akzeptierter Wechsel (aber auch die Unterschrift des Bezogenen auf dem Wechsel wird Akzept genannt!). Ein auf eine Bank gezogener und von dieser akzeptierter Wechsel wird Bankakzept genannt. Bankakzepte „erster Adresse“n werden als Privatdiskonten am Börsenmarkt zum Privatdiskontsatz gehandelt und von der Notenbank bevorzugt rediskontiert. Wird von einer Bank die Tratte durch Hereinnahme der Remboursdokumente gesichert, spricht man von einem ‚Remboursakzept‘. |
Akzeptkredit | Der Akzeptkredit ist im Bankwesen eine Kreditleihe, bei der sich ein Kreditinstitut für einen Kunden durch Wechselakzept verpflichtet. Anders als bei der Geldleihe, bei welcher der Kreditnehmer von seiner Bank einen Kredit in Form von Bargeld, Zahlungsmitteln oder Kreditlinien eingeräumt bekommt, erhält der Bankkunde beim Akzeptkredit zunächst kein Geld. |
Akzessorietät | Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von lateinisch accedere ‚hinzutreten‘) ist ein allgemeiner Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. |
Amtsblatt der Europäischen Union | Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Europäischen Union. In seiner Funktion vergleichbar ist es dem Bundesgesetzblatt in Deutschland und Österreich. |
Anschlußfinanzierung | Die Anschlussfinanzierung (englisch follow-up financing) ist im Bankwesen die bei Ablauf der im Kreditvertrag vorgesehenen Zinsbindungsfrist vorzunehmende Vereinbarung eines neuen Kreditzinses innerhalb der gesamten Kreditlaufzeit. Dadurch wird die ursprüngliche Kreditlaufzeit nicht verändert. Nur bei der Prolongation wird die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit verlängert. |
Anzahlung | Eine Anzahlung (engl. down payment) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, für welche die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist. |
Anzahlungsgarantie | Anzahlungsgarantie oder Anzahlungsbürgschaft sind von Kreditinstituten oder Versicherern ausgestellte Gewährleistungen, die das Anzahlungsrisiko eines Käufers oder Importeurs absichern sollen. Bei einer geleisteten Anzahlung hat der Käufer oder Importeur das Risiko der Nicht- oder Schlechtlieferung oder sogar der Insolvenz des Verkäufers oder Exporteurs zu tragen, weil der Anzahlung zunächst keine Gegenleistung des Verkäufers/Exporteurs gegenübersteht. |
Atradius-Deckung | Atradius ist das zweitgrößte Kreditversicherungsunternehmen der Welt. Hauptsitz der Gesellschaft ist Amsterdam. Alle Risiken aus übernommenen ECA-Deckungen werden vollumfänglich durch den niederländischen Staat rückversichert. |
Auftrag | Unter einem Auftrag versteht man in der Umgangssprache vielfach eine Bestellung etwa bei einem Kaufvertrag, einen Kundenauftrag oder eine Weisung an einen Auftragsempfänger, während der Auftrag in der Rechtswissenschaft den zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag auf unentgeltliche Geschäftsbesorgung darstellt. |
Auftraggeber | Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt. Gegenpartei ist der Auftragnehmer. |
Ausfallwahrscheinlichkeit | Die Ausfallwahrscheinlichkeit (Abkürzung PD aus englisch Probability of Default) ist im Bankwesen ein bankenaufsichtsrechtlicher Risikoparameter zur Messung der Kreditrisiken. |
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung | Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine Exportkreditgarantie der Bundesrepublik Deutschland. Sie sichert die kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten kostengünstig gegen Zahlungsausfall ab. Die APG gehört zu den Auslandsgeschäftsabsicherungen (Hermes-Bürgschaft), die neben Garantien auch andere Risiken in Deckung nimmt. |
Ausfuhrdeckung | Bei der Ausfuhrdeckung handelt es sich um eine Ausfuhrgewährleistung des Bundes (siehe Hermes-Deckung), die den Exporteur ab Versand der Ware oder Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung gegen die Uneinbringlichkeit der im Ausfuhrvertrag vereinbarten Kaufpreisforderung (einschließlich der Kreditzinsen bis zur Fälligkeit der Kaufpreisforderung) schützt. |
Ausfuhrgenehmigung | Eine Ausfuhrgenehmigung (auch Exportgenehmigung) ist die Genehmigung zur Ausfuhr von Sachen, für die eine Ausfuhrgenehmigungspflicht vorliegt. Sie wird in den Mitgliedstaaten der EU von der jeweils zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. In Deutschland ist das BAFA für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffen und Ähnliches die zuständige Behörde (§ 8 Abs. 2 AWG). Das BAFA gehört zum Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums. Ausfuhrgenehmigungen nach dem Marktordnungsrecht werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und Ausfuhrgenehmigungen für Betäubungsmittel von der Bundesopiumstelle ausgestellt. Weitere Ausfuhrgenehmigungspflichten und Zuständigkeiten ergeben sich aus den jeweiligen Einzelgesetzen. |
Ausfuhrgewährleistung | Ausfuhrgewährleistungen sind der Oberbegriff für die verschiedenen Formen der Gewährleistungen, welche der Bund zur Absicherung der mit Exportgeschäften und ihrer Finanzierung verbundenen Risiken gegenüber deutschen Exporteuren und Finanzierungsinstituten übernimmt (siehe Hermes-Deckungen). |
Ausfuhrrisiko | Die Deckung des Ausfuhrrisikos schützt den Exporteur für die Zeit zwischen dem Versand der Ware oder dem Beginn der Leistung und dem Eingang der Exportforderung. Hierin ist das Insolvenzrisiko des Importeurs mit abgesichert. Das Insolvenz- (Delkredere-) Risiko ist deshalb Bestandteil des Ausfuhrrisikos. Auch der „protracted default“ ist mit abgedeckt. |
Ausfuhrversicherung | Exportkreditversicherung, auch Ausfuhrversicherung oder Exportrisikoversicherung genannt, ist die Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungsformen, die die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen absichern. |
Ausländische Zulieferungen | In die Hermes-Deckung können bis zu einem bestimmten Umfang auch zulieferungen aus Drittländern („ausländische Zulieferungen“) einbezogen werden. So können unter bestimmten Voraussetzugen z.B. Zulieferanteile aus EU-Ländern bis zu 40% des Auftragswertes betragen. |
Auslandsüberweisung | Unter Auslandsüberweisung versteht man umgangssprachlich eine Überweisung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei welcher der Zahlungspflichtige eines Landes mittels Weisung an sein kontoführendes Kreditinstitut Buchgeld zu Lasten seines Girokontos über die Bankverbindung des Zahlungsempfängers eines anderen Landes an diesen übertragen lässt. |
Auslandszahlungsverkehr | Internationaler Zahlungsverkehr ist im Zahlungsverkehr die Übertragung von Zahlungsmitteln über Ländergrenzen hinweg. |
Ausschreibung | Eine Ausschreibung ist die öffentliche, schriftliche Aufforderung, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen oder Leistungen abzugeben. Dies geschieht in Zeitungen oder in Fachzeitschriften. Während der öffentliche Sektor meist gesetzlich zu Ausschreibungen verpflichtet ist, nutzen in den letzten Jahren zunehmend gewerbliche wie auch private Kunden die Möglichkeiten der Ausschreibung in der Hoffnung, ihre Kosten hierbei zu minimieren. |
Ausstellungsgebühr | Eine Ausstellungsgebühr oder englisch „Issuance fee“ ist eine Gebühr („Flat Fee“) zur Vergütung anfallender Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit einer Garantie. |
Außenhandelsfinanzierung | Unter Außenhandelsfinanzierung (auch: Handelsfinanzierung; englisch trade finance) versteht man im Bankwesen die Finanzierung des Außenhandels der Nichtbanken mit Hilfe von Kreditinstituten. |
Außenhandelsinstrument | Außenhandelsinstrumente sind die Gesamtheit aller staatlichen regulatorischen Maßnahmen im Rahmen der Außenhandelspolitik, die darauf abzielen, den Export und/oder Import zu verbessern oder zu behindern. Außenhandelsinstrumente werden auch dazu eingesetzt, ökonomische, soziale oder Umweltziele zu erreichen. Ziel eines jeden Außenhandelsinstruments ist es entweder, den Außenhandel auszuweiten oder ihn zu verringern. |
Auslandshandelskammer (AHK) | Auslandshandelskammern, auch bilaterale Handelskammer, vertreten die Interessen von Firmen ihres Heimatlandes in einem anderen Land (z. B. Deutsche Handelskammer für Spanien; Handelskammer Schweiz-Litauen) und/oder die Förderung der wechselseitigen Unternehmensbeziehungen ganz allgemein. Insbesondere unterstützen sie Ansiedlungs- und Investitionsvorhaben sowie die Geschäftsanbahnung im Ausland und den Export durch ein Dienstleistungsangebot, das in einzelnen Fällen auch Routineaufgaben wie Buchhaltung und Gehaltsabrechnung einschließen kann. |
Außenhandelspolitik | Unter Außenhandelspolitik versteht man alle staatlichen Maßnahmen, die in den freien Ex- und Import von Gütern eingreifen. Die Strategie der Außenhandelspolitik kann somit einerseits darin liegen, Handelsbarrieren abzubauen und den Freihandel zu fördern oder andererseits durch entsprechende Maßnahmen Exporte des eigenen Landes zu fördern und/oder Importe aus dem Ausland zu begrenzen (Protektionismus). Seit dem Zweiten Weltkrieg hat sich in den meisten Ländern schrittweise eine mehr auf Freihandel ausgerichtete Außenhandelspolitik durchgesetzt, die jedoch in den letzten Jahren von Globalisierungskritikern in Frage gestellt wird. |
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) | Außenwirtschaftsgesetz (AWG) regelt den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland. Das AWG löste 1961 damit die seit 1949 bestehenden alliierten Devisengesetze ab, die zwar bis zur deutschen Einheit fortgalten, deren Gehalt jedoch nur noch für den innerdeutschen Verkehr zwischen Bundesrepublik und DDR Bedeutung hatte. Mit dem Außenwirtschaftsgesetz gab der Bundesgesetzgeber weitestgehend einen Rahmen für die Ausgestaltung des Warenverkehrs mit dem Ausland vor. |
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) | Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist die Verordnung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften. Sie trat 1961 erstmals in Kraft. |
Aussteller (Urkunde) | Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt. |
Avalkredit | Der Bankaval (seltener auch Das Bankaval) oder Avalkredit (von italienisch avallo – „Wechsel“, dieses von arabisch hiwala – „Mandat“, „Wechsel“) ist im Bankwesen die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch Kreditinstitute im Auftrag von Bankkunden im Rahmen des Kreditgeschäfts. Der Begriff Aval steht auch für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Bezogene und der Aussteller des Wechsels. |
Avalprovision | Für ihr Kreditrisiko und die dem Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde liegende Dienstleistung erhält die Bank gemäß Kreditvertrag eine nach der Höhe und Risiko des Avalkredits berechnete Avalprovision. Da es sich nicht um einen Geldkredit handelt, orientiert sich die Avalprovision nicht an den aktuellen Kreditzinsen, sondern an dem individuellen Haftungsrisiko der Bank. Das ist der Grund, warum von Aval„provision“ die Rede ist, weil Provisionen in Zusammenhang mit Dienstleistungen berechnet werden. Zudem spielt bei der Höhe der Avalprovision die aufsichtsrechtliche Einordnung des Avalkredits eine Rolle. Bis auf die Anzahlungsavale sind wegen des vergleichsweise geringen Kreditrisikos Avalkredite lediglich mit 50 % Eigenmitteln zu unterlegen |
Von BAFA bis Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
BAFA | Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi); es übt auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus. |
Bank | Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Je nach Typ betreibt eine Bank Kreditgeschäft, Spareinlagenverwaltung (Passivgeschäft), Verwahrung von und Handel mit Wertpapieren. Im Falle einer Universalbank werden alle Bereiche abgedeckt. In Deutschland ist ein Kreditinstitut in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Die Bezeichnung „Bank“ dürfen nach § 39 KWG nur Unternehmen führen, die eine Banklizenz besitzen. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man als Bankwesen. |
Bank-zu Bank-Kredit | Ein Bank-zu-Bank-Kredit ist ein Finanzkredit, der einer Bank oder Finanzinstitution im Bestellerland zur Bezahlung der im Ausfuhrvertrag vereinbarten Lieferungen und/oder evtl. Leistungen gewährt wird. |
Bankarbeitstag | Bankarbeitstag (englisch banking day) ist weltweit ein Arbeitstag, an dem Kreditinstitute für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Komplementärbegriff ist der Bankfeiertag. |
Bankaval | Der Bankaval (seltener auch Das Bankaval) oder Avalkredit (von italienisch avallo – „Wechsel“, dieses von arabisch hiwala – „Mandat“, „Wechsel“) ist im Bankwesen die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch Kreditinstitute im Auftrag von Bankkunden im Rahmen des Kreditgeschäfts. Der Begriff Aval steht auch für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Bezogene und der Aussteller des Wechsels. |
Bankbürgschaft | Die Bankbürgschaft ist eine Avalart. Die Bankbürgschaft ist (i) akzessorisch, d.h. erlischt bei Erlöschen der Hauptschuld und (ii) die Zahlunsverpflichtung besteht erst bei Beweis des materillen Garantiefalls. Siehe auch Bankgarantie. |
Bankenaufsicht | Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, im Rahmen der staatlichen Aufsicht über den Finanzmarkt die Tätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen. Die Begriffe Bankenregulierung und -aufsicht sind nicht scharf voneinander getrennt und werden zum Teil synonym verwendet. Dieser Artikel versteht unter Bankenregulierung das Festlegen allgemeiner Regeln, während man unter Bankenaufsicht das Durchsetzen dieser versteht. Die Bankenaufsicht umfasst einerseits die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb eines Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts sowie andererseits die Kontrolle der laufenden Geschäftstätigkeit hinsichtlich Einhaltung von Vorschriften über Eigenkapital, Liquidität, Begrenzung von Beteiligungen und Depotprüfungen. Die Geldinstitute unterliegen umfassenden Meldepflichten; diese erstrecken sich hauptsächlich auf die Einreichung von Monatsausweisen, Jahresabschlüssen und die Anzeige von bestimmten Kreditaggregaten (Millionenkredite, Großkredite und Organkredite). Bei unzureichendem Eigenkapital kann die Bankenaufsicht Gewinnausschüttungen, Entnahmen und Kreditgewährung beschränken oder das betroffene Geldinstitut sogar schließen. |
Bankgarantie | Die Bankgarantie ist eine Avalart. Sie ist (i) abstrakt, d.h.nicht vom Bestand der Hauptforerung abhängig und (ii) die Zahlunsverpflichtung besteht bereits beim Garantiefall. Siehe auch Bankbürgschaft. |
Barakkreditiv | Nach der Art der Bedingungen können folgende Akkreditivarten unterschieden werden: 1. Barakkreditiv (Kreditbrief): ohne besondere Bedingungen, die Zahlung erfolgt gegen Vorlage des Kreditbriefs. 2. Dokumenten- oder Warenakkreditiv (englisch documentary credit): Die Zahlung ist an die Vorlage und Prüfung genau bezeichneter Warendokumente gebunden. |
Basispunkt | Basispunkt (Finanzwesen), Zinssatz-Einheit, 100 Basispunkte entsprechen einem Prozentpunkt. |
Bearbeitungsgebühr | Bearbeitungsgebühr ist eine von Unternehmen oder Behörden berechnete Gebühr, die für die mit Aufträgen oder die Erbringung von Dienstleistungen anfallenden Verwaltungskosten erhoben wird. |
Bereitstellungsprovision | Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision) werden von Kreditinstituten bei Krediten für den Fall erhoben, dass zwischen der im Kreditvertrag vorgesehenen Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf der Kreditmittel ein größerer Zeitraum liegen sollte. |
Bereitstellungszinsen | Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision) werden von Kreditinstituten bei Krediten für den Fall erhoben, dass zwischen der im Kreditvertrag vorgesehenen Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf der Kreditmittel ein größerer Zeitraum liegen sollte. |
Berner Union | Die Berner Union ist eine internationale Vereinigung der staatlichen Exportkreditversicherungen in Form eines privatrechtlichen Vereins nach Schweizer Recht. Die Berner Union hat ein System von Absprachen und Empfehlungen erarbeitet, das auf der Vorstellung basiert, daß mit einer staatlichen Ausfuhrgewährleistungn nur handelsübliche Zahlungsbedingungen unterstützt werden sollen. Das Regelwerk hat mit der Einführung des OECD-Konsensus an Bedeutung verloren. Heute dient die Berner Union vornehmlich dem Erfahrungsaustausch der Mitglieder. |
Beschlagnahme | Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers. Eine Beschlagnahme zu militärischen Zwecken nennt man Requirierung. |
Besicherung | Kreditsicherung (auch Kreditsicherheit) bezweckt die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen. Durch Kreditsicherheiten beabsichtigt der Gläubiger einer Forderung, dass diese insolvenzsicher wird für den Fall, dass der Schuldner selbst die Tilgung und/oder Zinsen ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann. Das Gegenteil sind Blankokredite. |
Bestätigtes Akkreditiv | Durch die Eröffnung eines Akkreditivs wird ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs begründet. Um dem Exporteur zusätzlich zu diesem Zahlungsversprechen eine weitere Sicherheit zu geben, ist es möglich, dass zusätzlich zu dem Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs ein Zahlungsversprechen der Bank des Exporteurs (oder einer dritten Bank, z. B. der Weltbank oder einer internationalen Entwicklungsbank) ausgesprochen wird. Dieses zweite Zahlungsversprechen dient der Absicherung von Risiken, die in der Bank des Importeurs (Länder- und/oder Bankenrisiken) und in dem Staat des Importeurs (z. B. Risiko eines Zahlungsmoratoriums wegen Devisenmangel oder des Konvertierungs- und Transferstopprisikos, bei dem es der Akkreditivbank nicht erlaubt ist, einheimische Währung zu tauschen (konvertieren) oder Devisen ins Ausland zu transferieren) begründet sein können. Eine Akkreditivbestätigung setzt voraus, dass die Bank des Importeurs im Akkreditiv ausdrücklich einen Bestätigungsauftrag erteilt. Die bestätigende Bank haftet dem Exporteur gegenüber bei der Nichteinhaltung der Akkreditivverpflichtung durch die eröffnende Bank. In der Bestätigungsklausel behält die bestätigende Bank sich in der Regel eine Karenzfrist vor, nach der sie anstelle der eröffnenden Bank Zahlung leistet. Eine Bestätigung ohne Auftrag der Auslandsbank ist in der Bankensprache eine Ankaufszusage oder stille Bestätigung. In beiden Fällen prüft die bestätigende Bank die Kreditwürdigkeit der eröffnenden Bank und verbucht in ihren Büchern einen Kredit für diese Bank. Banken bestätigen in der Regel nur Akkreditive, bei der die bestätigende Bank die Zahlung nach Prüfung der Dokumente auslösen kann. Regelmäßig ist die bestätigende Bank auch die Bank, die die Dokumente prüft. Nach Feststellung der Konformität der Dokumente mit dem Akkreditiv teilt die bestätigende/aufnehmende Bank der eröffnenden Bank mit, dass die Dokumente aufgenommen wurden und fordert diese auf, innerhalb von drei Bankarbeitstagen für die Kontodeckung zu sorgen bzw. dass sie sich bei einer in der L/C Eröffnung angegebenen Bank erholt bzw. dass sie das Lorokonto der eröffnenden Bank belastet. |
Besteller | siehe Importeur |
Bestellerkredit | Der Bestellerkredit, auch Finanzkredit oder gebundener Finanzkredit genannt, ist ein liefergebundener Kredit, der einem Käufer (Importeur) von einem Kreditinstitut gewährt wird, um seine Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Lieferanten (Exporteur) zu begleichen. Diese Kreditform wird hauptsächlich im Exportgeschäft eingesetzt. Dann erfolgt die Absicherung dieser liefergebundenen Finanzkredite über die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes im Rahmen einer Exportkreditversicherung. Gegenstand dieser so genannten Finanzkreditdeckung ist der von einem deutschen Kreditinstitut dem Importeur eingeräumte Finanzkredit zur Bezahlung der Importe, der auch die darauf entfallenden Kreditkosten enthält, bis zur vollständigen Bezahlung. Die Deckung erfolgt durch Ausfuhrgarantien, die auch wirtschaftliche und politische Risiken einbeziehen. |
Bezogener | Bezogener (oder Trassat) ist der aus einem Wechsel oder einem Scheck zur Zahlung verpflichtete Schuldner. |
Bietungsgarantie | Bietungsgarantie (oder Bietungsaval) (englisch: Bid Bond) ist im Bankwesen ein Avalkredit, bei welchem die haftende Bank sicherstellt, dass der Bieter bei einer Ausschreibung jederzeit eine Vertrags- oder Konventionalstrafe zahlen kann, wenn er seine bei Angebotsabgabe übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder den Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet. |
Bill of Lading | Das Konnossement (englisch: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dem Internationalen Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente von 1924. |
BMWi | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. |
Bonität | Bonität (von lateinisch bona, „Vermögen“, hieraus lateinisch bonitas „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen), die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Bonität) und der Wille, diese zurückzuzahlen (Zahlungswilligkeit). Bei Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission nebst Zinsen zu bedienen und zu tilgen. Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten. |
Boykott | Ein Boykott ist ein organisiertes wirtschaftliches, soziales oder politisches Zwangs- oder Druckmittel, durch das eine Person, eine Personengruppe, ein Unternehmen oder ein Staat vom regelmäßigen Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird. Heute steht der Boykott allgemein für eine Verrufserklärung oder Ächtung durch Ausdruck einer kollektiven Verweigerungshaltung. Der wirtschaftliche Boykott dient insbesondere der Ausschaltung von Konkurrenz; der soziale Boykott als Druckmittel von Interessensgruppen (etwa im Arbeitskampf); der politische Boykott ist ein staatliches Sanktionsmittel gegenüber anderen Staaten. |
Bpifrance Assurance Export-Deckung | Bpifrance Assurance Export ist die französiche Exportkreditversicherung. Sie gewährt Deckungen im Namen Frankreichs. |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi); es übt auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus. |
Bundesanzeiger | Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. |
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. |
Von Cash Management bis Covenants.
Cash Management | Cash Management oder Liquiditätsmanagement bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre einen Begriff im Finanzmanagement. |
CESKE-Deckung | CESKE ist die spanische Exportkreditversichrung. |
CIRR | CIRR steht für Commercial Interest Reference Rate. Für jede Währung der OECD-Konsensus-Teilnehmer wird ein kommerzieller Referenzzinssatz („CIRR“) festgelegt. Dieser orientiert sich an der aktuellen Entwicklung der Marktzinsen der betreffenenden Währung. Die CIRR wird jeweils zum 15. eines jeden Monats neu festgelegt. Die CIRR stellt die Zinsuntergrenze für Kredite der Kategorie I (wohlhabende Länder) und der Kategorie II (mittlere Länder) dar. Siehe OECD-Konsensus. |
Coface-Deckung | siehe Bpifrance Assurance Export-Deckung |
Compliance (BWL) | Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als Compliance Management System bezeichnet. |
Compliance Management System | Compliance Management System (CMS) bezeichnet die Gesamtheit der im Unternehmen eingerichteten Maßnahmen und Prozesse, um Regelkonformität sicherzustellen. |
Containerschiff | Ein Containerschiff ist ein Schiffstyp, der für den Transport von ISO-Containern ausgelegt ist. Die Ladungskapazität von Containerschiffen wird in TEU (Twenty-foot Equivalent Units) angegeben und entspricht der Anzahl von 20-Fuß-Containern, die geladen werden können. |
Containerterminal | Ein Containerterminal (CT) ist eine Anlage, an der Container zwischen mindestens zwei Transportmitteln umgeschlagen werden (zum Beispiel Schiff ↔ LKW und/oder Schiff ↔ Eisenbahnwaggon). |
Containertransport | Als Containertransport bezeichnet man eine spezielle Art des Behältertransports, der auf intermodalen, stapelbaren Metallcontainern (wie etwa Luftfrachtcontainer, ISO-Container usw.) basiert. Diese Container werden nach standardisierten Maßen gefertigt und können effizient be- und entladen, gestapelt, transportiert und zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln umgeladen werden. |
Country ceiling | Country ceiling („Länderobergrenze“) ist der Grundsatz, dass ein Schuldner in einem Staat kein besseres Rating aufweisen darf als der Staat, in welchem der Schuldner seinen Sitz hat. Grund hierfür ist, dass das Länderrisiko dieses Staates einen limitierenden Faktor bei der Kreditbedienung durch den Schuldner darstellen kann. |
Covenants | Beim Anglizismus Covenants (lateinisch conventio, „Vertrag, Vereinbarung“) handelt es sich im deutschen Sprachgebrauch um bestimmte Klauseln oder (Neben-)Abreden in Kreditverträgen und Anleihebedingungen. Es sind vertraglich bindende Zusicherungen des Kreditnehmers oder Anleiheschuldners während der Laufzeit eines Kredites. |