Von D wie "Darlehensbedingungen" bis F wie "Front-End Fee"
Von Darlehensbedingungen bis Dual-Use-Verordnung.
ECA | ECA steht für „Export Credit Agency“ und ist die englische Bezeichnung für eine Exportkreditversicherung. |
EGAP-Deckung | EGAP ist die tschechische Exportkreditversicherung. |
Eigentumsvorbehalt (Deutschland) | Beim Eigentumsvorbehalt handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung. Er findet im Kaufrecht Anwendung: Durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts wird dem Käufer gestattet, den Kaufpreis in Raten zu zahlen. Zwar erwirbt der Käufer erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentum, allerdings darf er bereits vorher die Ware nutzen. Der Eigentumsvorbehalt ist im Geschäftsverkehr äußerst verbreitet und gilt daher als eines der wichtigsten Kreditsicherungsmittel. Im deutschen Zivilrecht ist der Eigentumsvorbehalt in § 449 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. |
Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien (ERAG) | Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien (ERAG), Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG) ist eine im Jahr 1991 in Paris von der Internationalen Handelskammer (ICC) verabschiedete Richtlinie, die das Recht von Bankgarantien regelt. 2009 beschloss die ICC eine überarbeitete Fassung, die am 1. Juli 2010 in Kraft trat (ICC Publikation Nr. 758). Das Regelwerk ist Nachfolger der im Jahre 1978 verabschiedeten Einheitlichen Richtlinien für Vertragsgarantien, was ein allgemeineres Werk war und sich in der Praxis nicht durchgesetzt hatte. (ICC-Publikation Nr. 325) Die Kritik dieses Vorgängers war, dass das internationale Garantiegeschäft nicht ausreichend beachtet wurde. |
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) | Die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, englisch UCP, Uniform customs and practice for documentary credits) sind ein Handelsbrauch und stellen die international anerkannten Grundlagen für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven dar. Zahlungsabwicklung mittels Akkreditiv spielt im Außenhandel eine wichtige Rolle. Die ERA wurden erstmals 1933 veröffentlicht und 1951, 1962, 1974, 1983 und 1993 überarbeitet. Die zurzeit aktuelle Revision wurde am 25. Oktober 2006 von der Bankenkommission der Internationalen Handelskammer (ICC) einstimmig angenommen und im Dezember 2006 als ICC-Publikation Nr. 600 veröffentlicht. Sie findet seit dem 1. Juli 2007 Anwendung. Mit den neuen Regeln wurden praktische Erfahrungen umgesetzt, verschiedene offene Punkte geklärt und Vereinfachungen eingeführt. Die ERA regeln bei Akkreditivgeschäften den Ablauf, die Haftung und die Verantwortung der beteiligten Geschäftspartner (Banken und Außenhandelskaufleute) und die Abtretung von Forderungen. Die beteiligten Dokumente (Rechnungen, Frachtpapiere, Zertifikate) und der Umgang mit ihnen werden definiert. Eine ähnliche Regelung stellt die URDG dar. |
Einrede | Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf. |
EKF-Deckung | EKF ist die dänische Exportkreditversicherung. Sie untersteht seit Mitte 2016 als Independent Public Company dem dänischen Wirtschaftsministerium. |
EKN-Deckung | EKN ist die schwedische Exportkreditversicherung. |
Embargo | Ein Embargo (von spanisch embargo „Beschlagnahme“, „Pfändung“) ist in der internationalen Wirtschaft und Politik der Eingriff von Staatsorganen in den Export und Import von Waren, Rohstoffen und auch Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land. Oft sind nur bestimmte Produkte oder Dienstleistungen von einem Embargo betroffen, etwa bei einem Waffenembargo oder Finanzembargo. Ein Embargo wird von Ländergruppen gegen ein bestimmtes Land ausgesprochen, um dieses beispielsweise von Import und Export abzuschneiden. Oft bekommt dieses Land wirtschaftliche Probleme; diese können innenpolitische Auswirkungen haben. Der UN-Sicherheitsrat verwendet Embargos oder andere Sanktionen bei bestimmten Rahmenbedingungen als Druckmittel gegen Länder, die gegen Völkerrechte verstoßen. |
Embargoware | Unter Embargoware versteht man Waren oder Warengruppen, die im Falle eines Handelsembargos für ein bestimmtes Land oder eine Gruppe von Ländern nicht mehr frei angeboten oder gehandelt werden dürfen. |
Entwicklungsland | Als Entwicklungsland wird ein Land bezeichnet, bei dem die Mehrzahl seiner Bewohner hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen einen messbar niedrigeren Lebensstandard haben. Dies äußert sich vor allem durch eine schlechte Versorgungslage mit Nahrungsmitteln und Konsumgütern, Armut, Unterernährung und Hunger, Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung, eine hohe Kindersterblichkeitsrate und eine geringe Lebenserwartung, mangelhafte Bildungsmöglichkeiten, eine hohe Analphabeten- und Arbeitslosenquote. Welches Land als Entwicklungsland einzustufen ist oder nicht, hängt vom Maßstab ab, an dem man die Entwicklung eines Landes misst. |
ERA 600 | siehe Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive |
Erfüllungsgarantie | Die Erfüllungsgarantie oder Performance Bond ist die vertragliche Übernahme einer Einstandspflicht für die ordnungsgemäße Erfüllung vertraglicher Ansprüche, etwa aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag. Dabei wird die Garantie für den Eintritt eines bestimmten Erfolges oder den Nichteintritt eines bestimmten Schadens übernommen. |
ERP-Exportfinanzierungsprogramm | Im Rahmen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms können langfristige Exportkredite zur Finanzierung von deutschen Investitionsgüterexporten und damit zusammenhängender oder selbständiger Dienstleilstungen nach Entwicklungs- und Schwellenländern gewährt werden. Der Bund wird vertreten durch die KfW als Mandatar des Bundes. Die KfW IPEX-Bank wurde von der KfW mit der Abwicklung dieses Programms beauftragt. |
ERP-Sondervermögen | Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Um dieses ERP-Kapital zuzuteilen, das bis 2007 auf rund 12 Milliarden Euro angewachsen ist, wurde 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet. |
Erstattungsverfahren | Wenn der Exporteur etwa wegen der Eilbedürftigkeit der Lieferungen die Zahlungen auch für den gemäß Ausfuhrvertrag zu kreditierenden Teil bereits vom Darlehensnehmer oder von einer Geschäftsbank aus einem Akkreditiv erhalten hat, kann die Auszahlung eines Darlehens nach Abruf durch den Exporteur auch im Erstattungsverfahren an den Darlehensnehmer oder die Geschäftsbank, die aus einem Akkreditiv Zahlungen geleistet hat, erfolgen. Bei Hermes-gedeckten Krediten bedarf das Erstattungsverfahren jeweils einer ausdrücklichen Genehmigung. |
EU-Länder | Die Europäische Union (EU) besteht seit dem 1. Juli 2013 aus 28 Mitgliedstaaten. Sie umfaßt: Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. |
Euler Hermes | Die Euler Hermes SA ist eine Kreditversicherungsgruppe mit Sitz in Courbevoie bei Paris. Das Unternehmen ist mit einem Marktanteil von rund 35 Prozent weltweiter Marktführer in dieser Sparte. Euler Hermes ist Weltmarktführer im Warenkreditversicherungsgeschäft. Mit 6.140 Mitarbeitern in über 50 Ländern bietet Euler Hermes ein komplettes Spektrum an Dienstleistungen für das Forderungsmanagement an. Der Umsatz 2013 betrug knapp 2,5 Milliarden Euro. Die Euler Hermes Gruppe analysiert die Bonität von über 40 Millionen Unternehmen und versicherte Ende Dezember 2012 weltweit Transaktionen im Wert von mehr als 770 Milliarden Euro. Euler Hermes, Tochtergesellschaft der Allianz SE, ist an Euronext Paris notiert. Die Gruppe und ihre wichtigsten Tochtergesellschaften im Bereich Kreditversicherung erhielten von Standard & Poor’s das Rating AA−. Die deutsche Niederlassung Euler Hermes Deutschland ist mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent Deutschlands führender Kreditversicherer. Der Sitz der deutschen Niederlassung befindet sich in Hamburg. |
EURIBOR | Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist ein Referenzzinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft, seit 1. Januar 1999 an Bankarbeitstagen für die Laufzeiten 1 Woche, 2 und 3 Wochen und die zwölf monatlichen Laufzeiten von 1 Monat bis 12 Monaten ermittelt. Seit dem 1. November 2013 werden nur noch die Werte für die Laufzeiten 1 Woche, 2 Wochen, 1 Monat, 2, 3, 6, 9 und 12 Monate veröffentlicht. |
Eurozone | Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euro-Raum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht aus 19 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-19 bezeichnet. Zuletzt übernahm Litauen am 1. Januar 2015 als 19. EU-Land den Euro als offizielle Währung. Die derzeit 19 Staaten der Eurozone sind Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern. Von den übrigen neun EU-Staaten sind sieben verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark und das Vereinigte Königreich können den Euro einführen, müssen es jedoch nicht, das heißt, sie haben de jure eine Ausstiegsoption. Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis. |
Export | Als Export bezeichnet man im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) die Menge der von einer Volkswirtschaft anderen Volkswirtschaften zur Verfügung gestellten Güter. Aus Sicht der jeweils anderen Volkswirtschaft stellen diese Güterströme Importe dar. |
Export Control Classification Number (ECCN) | Die Export Control Classification Number (kurz ECCN) ist eine alphanumerische Kennzeichnung für Exportgüter mit US-amerikanischem Ursprung. Die ECCN wird innerhalb der amerikanischen Commerce Control List (CCL) des Bureau of Industry and Security verwendet, um Güter, die dem amerikanischen Exportkontrollrecht unterliegen, zu identifizieren. Die ECCN ist i.d.R. 5-stellig und beginnt mit einer Ziffer zwischen 0 und 9 (Kategorie), gefolgt von einem der fünf Buchstaben von A bis E (Produktgruppe, Gattung). Daran schließen sich 3 Ziffern (Kennung) an, z. B. 3A001. Ggf. wird die Kennung produktspezifisch noch durch Buchstaben und einer Zahl weiter unterteilt, z. B. 3A001.b.4.b oder 3A001.b.8. |
Exportbeschränkung | Exportbeschränkung ist eine Beschränkung der Gütermenge, die in andere Länder exportiert wird. Hierbei wird unterschieden zwischen freiwilliger Exportbeschränkung, Exportrestriktion und Ausfuhrverbot. |
Exporteurgarantie | Im Zusammenhang mit Hermes-gedeckten Finanzkrediten hat der Exporteur der Geschäftsbank, welche den Finanzkredit dem ausländischen Besteller gewährt, eine Exporteurgarantie abzugeben. Darin werden die Verpflichtungen festgelegt, die der Exporteur gegenüber der Geschäftsbank im Zusammenhang mit der Finanzierung seines Ausfuhrgeschäftes zu übernehmen hat. Die Gestaltung der Exporteurgarantie hängt zum einen von der Deckungsart, zum anderen von der Regelung hinsichtlich des Selbstbehaltes (nicht abgewälzter oder abgewälzter Selbstbehalt) ab. Kernpunkte der Exporteurgarantie sind in jedem Fall die Verpflichtung des Exporteurs zur Zahlung des Hermes-Entgeltes für die Fabrikationsrisiko-, Ausfuhr- und Finanzkreditdeckung und die Übernahme von Informationspflichten bezüglich der Abwicklung des Ausfuhrgeschäfte und der Bonität des ausländischen Bestellers. Ferner erklärt sich der Exporteur zur Abgabe der von Euler Hermes geforderten „Verpflichtungserklärung“ gegenüber dem Bund bereit. Bei Garantiegeschäften im Sinne der Hermes-Deckung haftet der Exporteur auch für die Erfüllung bestimmter, nicht von der Finanzkreditgarantie des Bundes gedeckter Forderungen – Zinsen nach Fälligkeit der jeweiligen Rückzahlungsrate, Zinszuschläge für rückständige Rückzahlungsraten, Ersatz für Verzugsschäden – , soweit diese nicht auf die bei der Geschäftsbank verbleibende Selbstbeteiligung (in der Regel 5%) entfallen. |
Exportfinanzierung | siehe Außenhandelsfinanzierung |
Exportkontrolle | Die Exportkontrolle ist ein international gehandhabtes Rechtsinstrument, das sich auf den sicherheitspolitisch relevanten grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen konzentriert. Durch die Exportkontrolle können dem Außenwirtschaftsverkehr eines Landes oder eines Wirtschaftsraumes rechtliche Beschränkungen auferlegt werden, um u. a. die Berücksichtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen des jeweiligen Landes/Wirtschaftsraumes zu gewährleisten oder eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten. Die moderne Exportkontrolle hat zwei grundsätzliche Zielrichtungen: die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Nonproliferation) und die Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter. Darüber hinaus wird die Exportkontrolle auch zur Terrorismusprävention (wirtschaftliche Isolierung) eingesetzt. |
Exportkredit | Gewährt der Staat oder dessen Institutionen (Staatsbank) dem Exporteur Kredite für die Produktion der Exportgüter zu günstigen Bedingungen (Zins, Laufzeit, Besicherung), so fördert dies den Export. Auch die Exportkreditversicherung gehört hierzu, da diese die Exporte in Staaten mit erhöhten politischen und/oder wirtschaftlichen Risiken ermöglicht, die ohne Versicherung nicht stattfinden würden. |
Exportkreditversicherung | Exportkreditversicherung, auch Ausfuhrversicherung oder Exportrisikoversicherung genannt, ist die Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungsformen, die die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen absichern. |
Exportquote | Die Exportquote (englisch export quota) ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis der Exporte zum Bruttoinlandsprodukt einer Volkswirtschaft wiedergibt. Gegensatz ist die Importquote. Im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang wird der Anteil des Umsatzes aus Auslandsgeschäften am Gesamtumsatz als Exportquote bezeichnet. |
Exportsubvention | Exportsubventionen sind staatliche Leistungen für Warenexporte, um sonst nicht konkurrenzfähige Waren auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Es handelt sich um ein Außenhandelsinstrument. Im Zusammenhang mit den Exportsubventionen der EU spricht man von Exportbeihilfe oder Exporterstattung. |
Darlehensbedingungen | Unter Darlehensbedingungen (Darlehenskonditionen, Kreditkonditionen) versteht man allgemein und im Bankwesen die Vertragsbestandteile, zu denen Kreditgeber bereit sind, Darlehen oder Kredite an Kreditnehmer zu gewähren. |
Darlehensgebühr | Kredit- oder Darlehensgebühren, auch Bearbeitungsentgelte, sind Bankgebühren, die im Zusammenhang mit Krediten von Kreditnehmern zusätzlich zu den vereinbarten Kreditzinsen zu entrichten sind. |
Debitor | Debitor (lateinisch debere „schulden“) ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner aus Lieferungen und Leistungen. Komplementärbegriff ist der Kreditor. |
Deckungen | siehe Exportkreditersicherung |
Delcredere/Ducroire-Deckung | Delcredere/Ducroire ist die belgische Exportkreditversicherung. Sie ist eine sog. Public Institution und übernimmt Deckungen im eigenen Namen unter Garantie des belgischen Staates. |
Delkredererisiko | Unter Delkredere (von italienisch del credere ‚des Glaubens‘) versteht man allgemein das Risiko eines Forderungsausfalls und speziell im Handelsrecht eine besondere Art des Garantievertrags, die bei Handelsvertretern und Kommissionären vorkommt. Der Kommissionär übernimmt gegenüber dem Kommittenten (und der Handelsvertreter gegenüber seinem Geschäftsherrn) die ihm obliegende unmittelbare persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des Vertragspartners aus dem von ihm abgeschlossenen Geschäft in Form der Gewährleistung für den Eingang der Forderung. |
Derivat (Wirtschaft) | Ein derivatives Finanzinstrument oder kurz Derivat (lateinisch derivare ‚ableiten‘) ist ein gegenseitiger Vertrag, der seinen wirtschaftlichen Wert vom beizulegenden Zeitwert einer marktbezogenen Referenzgröße ableitet. Die Referenzgröße wird als Basiswert (englisch underlying) bezeichnet. Basiswerte können Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.), finanzielle Kennzahlen (Zinssätze, Indizes, Bonitätsratings usw.) oder Handelsgegenstände (Rohstoffe, Devisen, Edelmetalle usw.) sein. |
Devisenmarkt | Der Devisenmarkt (Währungsmarkt, FX-Markt, auch Forex; englisch Foreign exchange market) ist der Markt, an dem Devisenangebot und Devisennachfrage aufeinandertreffen und zum ausgehandelten Devisenkurs getauscht werden. Der Devisenmarkt lässt sich nicht lokalisieren, weil der Devisenhandel ganz überwiegend zwischen den Marktteilnehmern direkt stattfindet und Devisenbörsen weitgehend abgeschafft wurden oder bedeutungslos geworden sind. Der Devisenmarkt ist mit einem weltweiten Tagesumsatz von ca. 5,3 Billionen US-Dollar im Jahr 2013 der größte Finanzmarkt der Welt. |
DIA-Deckung | Investitionsgarantien (auch „DIA-Deckung“ genannt) sind seit Jahrzehnten ein etabliertes und bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument des Bundes. Investitionsgarantien sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken ab. Das Förderinstrument trägt maßgeblich zum wirtschaftlichen Wachstum sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Anlageland und in Deutschland bei. Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet. |
Direktauszahlung | Das Direktauszahlungsverfahren ist der Regelfall für die Auszahlung von (liefer-) gebundenen Finanzkrediten. Dabei zahlt der Kreditgeber die Darlehensvaluta unmittelbar an den Exporteur aus und belastet das Konto des Kreditnehmers (Besteller oder ausländische Bank bzw. Finanzinstitution). Siehe Finanzkredit. |
Diskontkredit | Unter Diskontkredit versteht man im Bankwesen den Ankauf von Wechseln durch Kreditinstitute. |
Diskontsatz | Der Diskontsatz (von ital. disconto, zu lat. discomputare für abrechnen) ist der Zinssatz, zu dem ein Kreditinstitut Wechsel an die Zentralbank verkaufen (rediskontieren) kann. Damit kann sie sich kurzfristig Liquidität verschaffen. Als Preis zahlt sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom Nominalwert). |
Dokumenten-Akkreditive | Nach der Art der Bedingungen können folgende Akkreditivarten unterschieden werden: 1. Barakkreditiv (Kreditbrief): ohne besondere Bedingungen, die Zahlung erfolgt gegen Vorlage des Kreditbriefs. 2. Dokumenten-Akkreditiv oder Warenakkreditiv (englisch documentary credit): Die Zahlung ist an die Vorlage und Prüfung genau bezeichneter Warendokumente gebunden. |
Dokumenteninkasso | Ein Dokumenteninkasso ist im Außenhandel eine Zahlungsbedingung, bei der der zahlungspflichtige Importeur unter Mitwirkung von Kreditinstituten Dokumente des zahlungsempfangenden Exporteurs gegen Zahlung oder gegen Akzeptierung von Wechseln Zug um Zug ausgehändigt werden. Dabei werden die Interessen beider Handelspartner an einer vertragsgemäßen Abwicklung der Zahlung und an einer vertragsgemäßen Lieferung ausgeglichen. |
Downgrade | Downgrade oder upgrade ist die Herabstufung oder Heraufstufung eines Ratings um mindestens einen „notch“ im Vergleich zum zeitlich vorhergegangenen Rating für dasselbe Ratingobjekt. |
Dual-Use | Dual-Use (auch Dual Use; englisch dual-use; sinngemäß übersetzt: mit doppeltem Verwendungszweck) ist ein dem Englischen entlehnter Begriff, der überwiegend in der Exportkontrolle angewendet wird und die prinzipielle Verwendbarkeit eines Wirtschaftsgutes (z. B. einer Maschine, aber auch Software und Technologie) sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken kennzeichnet. Der militärische Zweck schließt auch alle Waren ein, „die sowohl für nichtexplosive Zwecke als auch für jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können.“ |
Dual-Use-Verordnung | Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use) des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Ausfuhr von Gütern und Technologien, die einen doppelten Verwendungszweck (Dual-Use) besitzen. Sie wird umgangssprachlich als Dual-Use-Verordnung bezeichnet. |
Von ECA bis Exportsubvention
ECA | ECA steht für „Export Credit Agency“ und ist die englische Bezeichnung für eine Exportkreditversicherung. |
EGAP-Deckung | EGAP ist die tschechische Exportkreditversicherung. |
Eigentumsvorbehalt (Deutschland) | Beim Eigentumsvorbehalt handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung. Er findet im Kaufrecht Anwendung: Durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts wird dem Käufer gestattet, den Kaufpreis in Raten zu zahlen. Zwar erwirbt der Käufer erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentum, allerdings darf er bereits vorher die Ware nutzen. Der Eigentumsvorbehalt ist im Geschäftsverkehr äußerst verbreitet und gilt daher als eines der wichtigsten Kreditsicherungsmittel. Im deutschen Zivilrecht ist der Eigentumsvorbehalt in § 449 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. |
Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien (ERAG) | Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien (ERAG), Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG) ist eine im Jahr 1991 in Paris von der Internationalen Handelskammer (ICC) verabschiedete Richtlinie, die das Recht von Bankgarantien regelt. 2009 beschloss die ICC eine überarbeitete Fassung, die am 1. Juli 2010 in Kraft trat (ICC Publikation Nr. 758). Das Regelwerk ist Nachfolger der im Jahre 1978 verabschiedeten Einheitlichen Richtlinien für Vertragsgarantien, was ein allgemeineres Werk war und sich in der Praxis nicht durchgesetzt hatte. (ICC-Publikation Nr. 325) Die Kritik dieses Vorgängers war, dass das internationale Garantiegeschäft nicht ausreichend beachtet wurde. |
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) | Die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, englisch UCP, Uniform customs and practice for documentary credits) sind ein Handelsbrauch und stellen die international anerkannten Grundlagen für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven dar. Zahlungsabwicklung mittels Akkreditiv spielt im Außenhandel eine wichtige Rolle. Die ERA wurden erstmals 1933 veröffentlicht und 1951, 1962, 1974, 1983 und 1993 überarbeitet. Die zurzeit aktuelle Revision wurde am 25. Oktober 2006 von der Bankenkommission der Internationalen Handelskammer (ICC) einstimmig angenommen und im Dezember 2006 als ICC-Publikation Nr. 600 veröffentlicht. Sie findet seit dem 1. Juli 2007 Anwendung. Mit den neuen Regeln wurden praktische Erfahrungen umgesetzt, verschiedene offene Punkte geklärt und Vereinfachungen eingeführt. Die ERA regeln bei Akkreditivgeschäften den Ablauf, die Haftung und die Verantwortung der beteiligten Geschäftspartner (Banken und Außenhandelskaufleute) und die Abtretung von Forderungen. Die beteiligten Dokumente (Rechnungen, Frachtpapiere, Zertifikate) und der Umgang mit ihnen werden definiert. Eine ähnliche Regelung stellt die URDG dar. |
Einrede | Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf. |
EKF-Deckung | EKF ist die dänische Exportkreditversicherung. Sie untersteht seit Mitte 2016 als Independent Public Company dem dänischen Wirtschaftsministerium. |
EKN-Deckung | EKN ist die schwedische Exportkreditversicherung. |
Embargo | Ein Embargo (von spanisch embargo „Beschlagnahme“, „Pfändung“) ist in der internationalen Wirtschaft und Politik der Eingriff von Staatsorganen in den Export und Import von Waren, Rohstoffen und auch Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land. Oft sind nur bestimmte Produkte oder Dienstleistungen von einem Embargo betroffen, etwa bei einem Waffenembargo oder Finanzembargo. Ein Embargo wird von Ländergruppen gegen ein bestimmtes Land ausgesprochen, um dieses beispielsweise von Import und Export abzuschneiden. Oft bekommt dieses Land wirtschaftliche Probleme; diese können innenpolitische Auswirkungen haben. Der UN-Sicherheitsrat verwendet Embargos oder andere Sanktionen bei bestimmten Rahmenbedingungen als Druckmittel gegen Länder, die gegen Völkerrechte verstoßen. |
Embargoware | Unter Embargoware versteht man Waren oder Warengruppen, die im Falle eines Handelsembargos für ein bestimmtes Land oder eine Gruppe von Ländern nicht mehr frei angeboten oder gehandelt werden dürfen. |
Entwicklungsland | Als Entwicklungsland wird ein Land bezeichnet, bei dem die Mehrzahl seiner Bewohner hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen einen messbar niedrigeren Lebensstandard haben. Dies äußert sich vor allem durch eine schlechte Versorgungslage mit Nahrungsmitteln und Konsumgütern, Armut, Unterernährung und Hunger, Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung, eine hohe Kindersterblichkeitsrate und eine geringe Lebenserwartung, mangelhafte Bildungsmöglichkeiten, eine hohe Analphabeten- und Arbeitslosenquote. Welches Land als Entwicklungsland einzustufen ist oder nicht, hängt vom Maßstab ab, an dem man die Entwicklung eines Landes misst. |
ERA 600 | siehe Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive |
Erfüllungsgarantie | Die Erfüllungsgarantie oder Performance Bond ist die vertragliche Übernahme einer Einstandspflicht für die ordnungsgemäße Erfüllung vertraglicher Ansprüche, etwa aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag. Dabei wird die Garantie für den Eintritt eines bestimmten Erfolges oder den Nichteintritt eines bestimmten Schadens übernommen. |
ERP-Exportfinanzierungsprogramm | Im Rahmen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms können langfristige Exportkredite zur Finanzierung von deutschen Investitionsgüterexporten und damit zusammenhängender oder selbständiger Dienstleilstungen nach Entwicklungs- und Schwellenländern gewährt werden. Der Bund wird vertreten durch die KfW als Mandatar des Bundes. Die KfW IPEX-Bank wurde von der KfW mit der Abwicklung dieses Programms beauftragt. |
ERP-Sondervermögen | Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Um dieses ERP-Kapital zuzuteilen, das bis 2007 auf rund 12 Milliarden Euro angewachsen ist, wurde 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet. |
Erstattungsverfahren | Wenn der Exporteur etwa wegen der Eilbedürftigkeit der Lieferungen die Zahlungen auch für den gemäß Ausfuhrvertrag zu kreditierenden Teil bereits vom Darlehensnehmer oder von einer Geschäftsbank aus einem Akkreditiv erhalten hat, kann die Auszahlung eines Darlehens nach Abruf durch den Exporteur auch im Erstattungsverfahren an den Darlehensnehmer oder die Geschäftsbank, die aus einem Akkreditiv Zahlungen geleistet hat, erfolgen. Bei Hermes-gedeckten Krediten bedarf das Erstattungsverfahren jeweils einer ausdrücklichen Genehmigung. |
EU-Länder | Die Europäische Union (EU) besteht seit dem 1. Juli 2013 aus 28 Mitgliedstaaten. Sie umfaßt: Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. |
Euler Hermes | Die Euler Hermes SA ist eine Kreditversicherungsgruppe mit Sitz in Courbevoie bei Paris. Das Unternehmen ist mit einem Marktanteil von rund 35 Prozent weltweiter Marktführer in dieser Sparte. Euler Hermes ist Weltmarktführer im Warenkreditversicherungsgeschäft. Mit 6.140 Mitarbeitern in über 50 Ländern bietet Euler Hermes ein komplettes Spektrum an Dienstleistungen für das Forderungsmanagement an. Der Umsatz 2013 betrug knapp 2,5 Milliarden Euro. Die Euler Hermes Gruppe analysiert die Bonität von über 40 Millionen Unternehmen und versicherte Ende Dezember 2012 weltweit Transaktionen im Wert von mehr als 770 Milliarden Euro. Euler Hermes, Tochtergesellschaft der Allianz SE, ist an Euronext Paris notiert. Die Gruppe und ihre wichtigsten Tochtergesellschaften im Bereich Kreditversicherung erhielten von Standard & Poor’s das Rating AA−. Die deutsche Niederlassung Euler Hermes Deutschland ist mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent Deutschlands führender Kreditversicherer. Der Sitz der deutschen Niederlassung befindet sich in Hamburg. |
EURIBOR | Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist ein Referenzzinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft, seit 1. Januar 1999 an Bankarbeitstagen für die Laufzeiten 1 Woche, 2 und 3 Wochen und die zwölf monatlichen Laufzeiten von 1 Monat bis 12 Monaten ermittelt. Seit dem 1. November 2013 werden nur noch die Werte für die Laufzeiten 1 Woche, 2 Wochen, 1 Monat, 2, 3, 6, 9 und 12 Monate veröffentlicht. |
Eurozone | Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euro-Raum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht aus 19 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-19 bezeichnet. Zuletzt übernahm Litauen am 1. Januar 2015 als 19. EU-Land den Euro als offizielle Währung. Die derzeit 19 Staaten der Eurozone sind Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern. Von den übrigen neun EU-Staaten sind sieben verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark und das Vereinigte Königreich können den Euro einführen, müssen es jedoch nicht, das heißt, sie haben de jure eine Ausstiegsoption. Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis. |
Export | Als Export bezeichnet man im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) die Menge der von einer Volkswirtschaft anderen Volkswirtschaften zur Verfügung gestellten Güter. Aus Sicht der jeweils anderen Volkswirtschaft stellen diese Güterströme Importe dar. |
Export Control Classification Number (ECCN) | Die Export Control Classification Number (kurz ECCN) ist eine alphanumerische Kennzeichnung für Exportgüter mit US-amerikanischem Ursprung. Die ECCN wird innerhalb der amerikanischen Commerce Control List (CCL) des Bureau of Industry and Security verwendet, um Güter, die dem amerikanischen Exportkontrollrecht unterliegen, zu identifizieren. Die ECCN ist i.d.R. 5-stellig und beginnt mit einer Ziffer zwischen 0 und 9 (Kategorie), gefolgt von einem der fünf Buchstaben von A bis E (Produktgruppe, Gattung). Daran schließen sich 3 Ziffern (Kennung) an, z. B. 3A001. Ggf. wird die Kennung produktspezifisch noch durch Buchstaben und einer Zahl weiter unterteilt, z. B. 3A001.b.4.b oder 3A001.b.8. |
Exportbeschränkung | Exportbeschränkung ist eine Beschränkung der Gütermenge, die in andere Länder exportiert wird. Hierbei wird unterschieden zwischen freiwilliger Exportbeschränkung, Exportrestriktion und Ausfuhrverbot. |
Exporteurgarantie | Im Zusammenhang mit Hermes-gedeckten Finanzkrediten hat der Exporteur der Geschäftsbank, welche den Finanzkredit dem ausländischen Besteller gewährt, eine Exporteurgarantie abzugeben. Darin werden die Verpflichtungen festgelegt, die der Exporteur gegenüber der Geschäftsbank im Zusammenhang mit der Finanzierung seines Ausfuhrgeschäftes zu übernehmen hat. Die Gestaltung der Exporteurgarantie hängt zum einen von der Deckungsart, zum anderen von der Regelung hinsichtlich des Selbstbehaltes (nicht abgewälzter oder abgewälzter Selbstbehalt) ab. Kernpunkte der Exporteurgarantie sind in jedem Fall die Verpflichtung des Exporteurs zur Zahlung des Hermes-Entgeltes für die Fabrikationsrisiko-, Ausfuhr- und Finanzkreditdeckung und die Übernahme von Informationspflichten bezüglich der Abwicklung des Ausfuhrgeschäfte und der Bonität des ausländischen Bestellers. Ferner erklärt sich der Exporteur zur Abgabe der von Euler Hermes geforderten „Verpflichtungserklärung“ gegenüber dem Bund bereit. Bei Garantiegeschäften im Sinne der Hermes-Deckung haftet der Exporteur auch für die Erfüllung bestimmter, nicht von der Finanzkreditgarantie des Bundes gedeckter Forderungen – Zinsen nach Fälligkeit der jeweiligen Rückzahlungsrate, Zinszuschläge für rückständige Rückzahlungsraten, Ersatz für Verzugsschäden – , soweit diese nicht auf die bei der Geschäftsbank verbleibende Selbstbeteiligung (in der Regel 5%) entfallen. |
Exportfinanzierung | siehe Außenhandelsfinanzierung |
Exportkontrolle | Die Exportkontrolle ist ein international gehandhabtes Rechtsinstrument, das sich auf den sicherheitspolitisch relevanten grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen konzentriert. Durch die Exportkontrolle können dem Außenwirtschaftsverkehr eines Landes oder eines Wirtschaftsraumes rechtliche Beschränkungen auferlegt werden, um u. a. die Berücksichtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen des jeweiligen Landes/Wirtschaftsraumes zu gewährleisten oder eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten. Die moderne Exportkontrolle hat zwei grundsätzliche Zielrichtungen: die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Nonproliferation) und die Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter. Darüber hinaus wird die Exportkontrolle auch zur Terrorismusprävention (wirtschaftliche Isolierung) eingesetzt. |
Exportkredit | Gewährt der Staat oder dessen Institutionen (Staatsbank) dem Exporteur Kredite für die Produktion der Exportgüter zu günstigen Bedingungen (Zins, Laufzeit, Besicherung), so fördert dies den Export. Auch die Exportkreditversicherung gehört hierzu, da diese die Exporte in Staaten mit erhöhten politischen und/oder wirtschaftlichen Risiken ermöglicht, die ohne Versicherung nicht stattfinden würden. |
Exportkreditversicherung | Exportkreditversicherung, auch Ausfuhrversicherung oder Exportrisikoversicherung genannt, ist die Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungsformen, die die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen absichern. |
Exportquote | Die Exportquote (englisch export quota) ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis der Exporte zum Bruttoinlandsprodukt einer Volkswirtschaft wiedergibt. Gegensatz ist die Importquote. Im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang wird der Anteil des Umsatzes aus Auslandsgeschäften am Gesamtumsatz als Exportquote bezeichnet. |
Exportsubvention | Exportsubventionen sind staatliche Leistungen für Warenexporte, um sonst nicht konkurrenzfähige Waren auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Es handelt sich um ein Außenhandelsinstrument. Im Zusammenhang mit den Exportsubventionen der EU spricht man von Exportbeihilfe oder Exporterstattung. |
Von Fabrikationsrisiko bis Front-End Fee.
Fabrikationsrisiko | Das Fabrikationsrisiko tritt ein, wenn politische oder wirtschaftliche Umstände im Ausland die Fertigstellung oder den Versand der Waren verhindern. Auch das Risiko eines Embargos ist hierin seit September 1966 abgesichert. Bei der Deckung des Fabrikationsrisikos bezieht sich die Garantie auf Verluste der Selbstkosten, die dem Exporteur durch vorzeitige Beendigung des Geschäftes entstehen. Fabrikationsrisikodeckungen umfassen die tatsächlichen Selbstkosten des Exporteurs. Diese werden von ihm vorher geschätzt und der Deckung als Höchstbetrag zugrunde gelegt. |
Fabrikationsrisikodeckung | Die Fabrikationsrisikodeckung ist eine Form der Hermes-Deckung. Sie schützt den Exporteur gegen Risiken, die im Zusammenhang mit einem Ausfuhrgeschäft vor Versand der Ware bestehen. Abgedeckt sind die Kosten, die dem Exporteur dadurch entstehen, daß die Fertigstellung bzw. der Versand der Ware aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Umstände unmöglich oder dem Exporteur nicht mehr zumutbar ist. |
Factoring | Factoring (lateinisch factura, deutsch ‚Rechnung‘) ist ein Anglizismus für die gewerbliche, revolvierende Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Spezialinstitut (Factor). Beim echten Factoring werden die Forderungen mit dem Risiko des Forderungsausfalls an den Factor übertragen, beim unechten Factoring verbleibt dieses Delkredererisiko beim Lieferanten. In beiden Fällen haftet der Lieferant für den Rechtsbestand der Forderungen, trägt also weiterhin das Veritätsrisiko. |
Fälligkeit | Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners. |
Festzinssatz | Unter Festzins versteht man einen Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit unverändert konstant bleibt, unabhängig von der aktuellen Entwicklung der Marktzinsen. Eine Legaldefinition bietet § 489 Abs. 5 BGB, wonach ein „gebundener“ Zinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit als feststehende Prozentzahl vereinbart wird. Ein Festzins kann entweder für die gesamte Laufzeit eines Kredites oder einer Geldanlage vereinbart werden oder aber nur für einen Teil der Laufzeit (siehe Zinsbindungsfrist). |
Finanzierung | Finanzierung (auch Finanzökonomik; englisch financing) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann. |
Finanzierungsleasing | Beim Finanzierungsleasing (auch: Finance-Leasing) als typischem Leasing überwälzt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasing-Nehmer. Der Geber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasing-Nehmer wird während der Vertragslaufzeit nicht dinglicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes, wenn ihm die Sache auch wirtschaftlich als Eigene zugerechnet werden kann, da der Leasing-Geber kein Interesse an einem Rückerhalt des Besitzes der Sache hat. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit steht dem Leasing-Nehmer üblicherweise eine vertraglich eingeräumte Kaufoption der Sache zum Preis des Restwertes zu. Es handelt sich daher beim Finanzierungsleasing nach der Rechtsprechung um einen atypischen Mietvertrag (Ratenzahlung gegen Gebrauchsüberlassung) mit Überwälzung der Sach- und Preisgefahr auf den Leasing-Nehmer in Verbindung mit einer späteren Kaufmöglichkeit zu dem geringeren Restwertkaufpreis. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundleasingzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasing-Nehmer ausgeschlossen ist. Hauptkriterien des Finanzierungsleasing nach internationaler Rechnungslegung ist, dass die Vertragsdauer den wesentlichen Teil der Lebensdauer des Vermögensgegenstandes umfasst (nach US-GAAP/IFRS >75 %) oder dass der Großteil des Barwerts des Leasing-Gegenstandes über die Ratenzahlungen finanziert wird (nach US-GAAP/IFRS >90 %). Diese Merkmale unterscheiden das Finanzierungsleasing vom Operate-Leasing: Feste Grundleasingzeit ohne Kündigungsrecht über einen maßgeblichen Zeitraum der Nutzungsdauer Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Nehmer Prinzipiell auf alle Güter anwendbar Kapitalbeschaffung und Kreditrisiko trägt der Leasing-Geber Unterschiedlichste Optionen nach Ablauf der Grundleasingzeit (Kauf, Rückgabe usw., insbesondere, wenn der Übergang zu besonderen Konditionen erfolgt) Maßnahmen zur Werterhaltung trägt der Leasing-Nehmer (Wartung, Versicherung) Leasing-Gegenstand ist eine Spezialanfertigung für den Leasing-Nehmer und kann nicht von Dritten genutzt werden. Vollamortisation Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung ist eine eindeutige Aussage über die Bilanzierung des Leasingobjektes nicht möglich. Nach den Grundsätzen der internationalen Rechnungslegung gilt hier aber häufig das Substance-over-Form-Prinzip. Das heißt, dass immer die Geschäftspraxis gilt. Kann etwa de facto nur der Leasing-Nehmer den Gegenstand nutzen, ist dies als Finance-Lease zu klassifizieren, auch wenn im Vertrag etwas anderes dargestellt wird. |
Finanzielle Zusammenarbeit | Die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) ist ein Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Durchführungsorganisation der Finanziellen Zusammenarbeit ist in Deutschland die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Ihre Hauptaufgabe ist es, die Partnerländer bei der Finanzierung von Maßnahmen und Projekten zu unterstützen, die für ihre Entwicklung wichtig sind – z. B. Investitionen in das Bildungs- und Gesundheitssystem, in die Infrastruktur (wie Straßenbau, Wasserversorgung, ländliche Elektrifizierung), in den Umweltschutz oder in die Landwirtschaft. Die aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit geförderten Vorhaben werden von der Bundesregierung gemeinsam mit den Partnerländern nach entwicklungspolitischen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Mittel werden im Rahmen völkerrechtlich verbindlicher Regierungsabkommen zugesagt. Die KfW unterstützt die Projektträger im Partnerland bei der Vorbereitung, Prüfung und Durchführung der Vorhaben. |
Finanzierungsofferte | In der Finanzierungsofferte erklärt die Bank dem Exporteur und dem ausländischen Besteller ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung des herangetragenen Ausfuhrgeschäfts. Neben den zugrundeliegenden Daten des Ausfuhrgeschäftes werden die Konditionen und Gestaltungsmöglichkeiten der in Aussicht gestellten Finanzierung dargestellt und die Voraussetzungen für die definitive Bereitschaft der Bank Zur Kreditgewährung aufgeführt. Die Finanzierungsofferte ist i.d.R zur Weiterleitung an den ausländischen Besteller konzipiert. |
Finanzkredit | In der langfristigen Exportfinanzierung ist der (liefer-) gebundene Finanzkredit eine der am weitesten verbreiteten Finanzierungsformen. Es handelt sich dabei um ein Darlehen, das von einer inländischen Finanzinstitution – häufig auf Veranlassung des Exporteurs – der Bestellerseite zur Finanzierung eines Ausfuhrgeschäftes eingeräumt wird. Er kommt in Form des sog. „Bestellerkredits“ und des sog. „Bank-zu-Bank-Kredites“ vor. Die Auszahlung des Finanzkredites erfolgt an den Exporteur und löst damit dessen Kaufpreisforderung an den ausländischen Käufer (Beseller) aus dem Liefer- und/oder Leistungsvertrag ab. |
Finanzkreditdeckung | Bei der Finanzkreditdeckung handelt es sich um eine Ausfuhrgewährleistung des Bundes für (liefer-) gebundene Finanzkredite. Gegenstand dieser speziellen Form der Hermes-Deckung ist die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegenüber dem ausländischen Schuldner auf Rückzahlung des Darlehens sowie die bis zu den vereinbarten Fälligkeiten anfallenden Zinsen. |
Finanzkreditrisiken | Finanzkreditrisiken entstehen, wenn ein inländisches Kreditinstitut auf Antrag des Exporteurs dem ausländischen Importeur einen liefergebundenen Kredit aufgrund des Exportgeschäfts gewährt (sog. Bestellerkredit). Die Finanzkreditdeckung sichert dann dem finanzierenden Kreditinstitut die Rückzahlung nebst Kreditzinsen des dem Importeurs gewährten Kredits. |
Finanzkrisen | Finanzkrisen sind größere Verwerfungen im Finanzsystem, die durch plötzlich sinkende Vermögenswerte (z. B. bei Unternehmensbeteiligungen – siehe Börsenkrach) und die Zahlungsunfähigkeit zahlreicher Unternehmen der Finanzwirtschaft und anderer Branchen gekennzeichnet sind und die die ökonomische Aktivität in einem oder mehreren Ländern beeinträchtigen. |
Finanzwirtschaft | Die Finanzwirtschaft umfasst in der Betriebswirtschaftslehre als Oberbegriff die Finanzierung (Kapitalbeschaffung), Investition (Kapitalverwendung), den Zahlungsverkehr und das Risikomanagement im Rahmen der Unternehmensfinanzierung. Pendant ist die Produktionswirtschaft. In der Volkswirtschaftslehre ist der Sektor der Finanzwirtschaft das Gegenstück zur Realwirtschaft. |
Finnvera-Deckung | Finnvera ist die finnische Exportkreditversicherung. Finnvera ist Mandatar des finnischen Staates, welcher die ECA-Deckungen ausstellt. Der finnishe Staat übernimmt die volle Haftung. |
Fitch Ratings | Fitch Ratings ist eine Ratingagentur mit Firmensitzen in New York und London. Die Ratingagentur ist weltweit an 51 Standorten präsent; sie beschäftigt 2000 Mitarbeiter. In Deutschland ist sie in Frankfurt am Main als Fitch Deutschland GmbH vertreten. |
Forderung | Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden. |
Forderungsausfallrisiko | Kreditrisiko, Adressrisiko oder Adressenausfallrisiko ist ein im Kreditwesen verwendeter Begriff, worunter allgemein die Gefahr verstanden wird, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Allgemein ist das Kreditrisiko für Kreditinstitute die bedeutendste Risikoart. Außerhalb des Kreditwesens wird synonym vom Debitorenrisiko gesprochen. |
Forfaiteur | Der Käufer einer Forderung wird „Forfaiteur“ genannt. Siehe Forfaitierung |
Forfaitierung | Unter Forfaitierung (französisch vendre à forfait, „im Paket verkaufen“) versteht man den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall des Schuldners (echte Forfaitierung). Bei der unechten Forfaitierung ist dagegen ein Rückgriff möglich. Allerdings haftet der Verkäufer in beiden Fällen für den Rechtsbestand (Verität) der Forderung. |
Forfaitist | Der Verkäufer einer Forderung wird „Forfaitist“ genannt. Siehe Forfaitierung |
Frachtbrief | Ein Frachtbrief ist ein Beförderungsdokument für den Frachtvertrag nach dem Handelsgesetzbuch (§ 407 HGB), das der die Güter begleitende Frachtführer mit sich führt. Der Frachtbrief weist den Frachtführer als Besitzer des Gutes, die Inhaber der Kopien des Frachtbriefes als Eigentümer und Verfrachter beziehungsweise Empfänger aus. Im Europäischen Güterverkehr gibt es darüber hinaus den CMR-Frachtbrief. |
Frachtführer | Der Frachtführer (in Österreich: Frächter) ist als selbständiger Kaufmann ein gewerblicher Unternehmer, der sich auf Grund eines Beförderungsvertrages verpflichtet, einen Transport auf der Schiene, der Straße, zur See, in der Luft, auf Binnenwasserstraßen oder einer Kombination dieser Verkehrsträger durchzuführen. |
Frachtvertrag | Ein Frachtvertrag (in Rechtsprechung und Praxis synonym auch Beförderungsvertrag genannt) ist ein spezieller Beförderungsvertrag über den Transport von Waren oder Gütern. |
Front-End Fee | Die Front-End Fee oder Upfront-Fee bezeichnet eine nach Darlehensvertragsabschluß vom Darlehensnehmer einmalig zu zahlende Gebühr, mit der sich die kreditgebende Bank i.d.R ihren Bearbeitungsaufwand abgelten läßt. Je nach Situation kann die Front-End Fee / Upfront-Fee auch als ein Entgelt für das Eingehen bestimmter Kreditrisiken betrachtet werden. |