Von G wie "Garantie" bis I wie "Investitionsgut"

Von Garantie bis Großunternehmen.

GarantieEine Garantie (v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen) ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.
GarantiegeschäftEin Garantiegeschäft bezeichnet die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
GefahrübergangGefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Ausdruck, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung.
GeldwäscheGeldwäsche (englisch money laundering) bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Da das zu „waschende“ Geld aus illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, Waffenhandel oder Steuerhinterziehung stammt, soll dessen Herkunft verschleiert werden.

Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem anderer Länder. Die Bekämpfung der oft sehr lukrativen Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen die organisierte Kriminalität auch in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung betrachtet. In aktuellen Wirtschaftswachstumsmodellen gilt Geldwäsche als einer der langfristigen und nachhaltigen Wachstumsverhinderer.
GenossenschaftsbankenGenossenschaftsbanken sind Kreditinstitute, die in der Rechtsform einer Genossenschaft oder Aktiengesellschaft geführt werden und einer genossenschaftlichen Bankengruppe angehören. International arbeiten sie in der Internationalen Volksbankenvereinigung (CIBP) in Brüssel zusammen.
GeschäftsbesorgungsvertragEin Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag (§ 611 und § 631 BGB), durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (§ 675 Abs. 1 BGB). Man spricht auch von einem entgeltlichen Treuhandgeschäft.

Es handelt sich dabei um eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit im Interesse eines anderen innerhalb einer fremden wirtschaftlichen Interessensphäre. Es handelt sich wie bei einem Auftrag um eine mittelbare „Stellvertretung“ (keine Stellvertretung i.S.d. §§ 164 ff. BGB). Der „Stellvertreter“ handelt hier im Gegensatz zur „normalen“ Stellvertretung im eigenen Namen, wird selbst berechtigt und verpflichtet und erwirbt selbst Eigentum bei Verfügungsgeschäften. Der „Vertretene“ hat lediglich schuldrechtliche Ansprüche aus der Geschäftsbesorgung; der „Vertreter“ hat entsprechende Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
GeschäftsverbindungGeschäftsbeziehung (oder Geschäftsverbindung; englisch business relation) ist eine langfristig angelegte, an ökonomischen Zielen ausgerichtete Interaktion zwischen Unternehmen, Organisationen oder Verbrauchern, aus der eine Vielzahl von Geschäften hervorgeht.
GIEK-DeckungGIEK ist die staatliche norwegische Exportkreditversicherung. GIEK untersteht dem Handels- und Industrieministerium und gewährt Deckungen im Namen des norweg. Staates.
GläubigerDer Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das auf credere ‚glauben‘ zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird.

Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, wird als Gruppe der Gläubiger bezeichnet. Zur Durchsetzung machen diese einen Anspruch geltend.
GroßunternehmenGroßunternehmen (auch Großbetrieb) ist die Bezeichnung für Unternehmen, die bestimmte Betriebsgrößen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlöse oder Bilanzsumme überschreiten. Kleinere Unternehmen bezeichnet man als Kleine und mittlere Unternehmen (KMU/KMB). Umgangssprachlich werden Großunternehmen zuweilen auch als Konzern bezeichnet.

Von Handelsembargo bis höhere Gewalt.

HandelsembargoEin Embargo (von spanisch embargo „Beschlagnahme“, „Pfändung“) ist in der internationalen Wirtschaft und Politik der Eingriff von Staatsorganen in den Export und Import von Waren, Rohstoffen und auch Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land. Oft sind nur bestimmte Produkte oder Dienstleistungen von einem Embargo betroffen, etwa bei einem Waffenembargo oder Finanzembargo.

Ein Embargo wird von Ländergruppen gegen ein bestimmtes Land ausgesprochen, um dieses beispielsweise von Import und Export abzuschneiden. Oft bekommt dieses Land wirtschaftliche Probleme; diese können innenpolitische Auswirkungen haben. Der UN-Sicherheitsrat verwendet Embargos oder andere Sanktionen bei bestimmten Rahmenbedingungen als Druckmittel gegen Länder, die gegen Völkerrechte verstoßen.
HandelsgeschäftUnter einem Handelsgeschäft versteht man im Handelsrecht Deutschlands eine Rechtshandlung eines Kaufmanns oder einer Handelsgesellschaft, das zu seinem Handelsgewerbe gehört.
HandelskreditLieferantenkredit (oder Warenkredit, Handelskredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumt. Dieser Kredit stellt eine Form der Finanzierung des Warenumschlags dar. Für die vorfristige Zahlung innerhalb einer Skontofrist wird als Preisnachlass ein Skonto gewährt. Gegensatz ist der Kundenkredit.
HandelsrechnungDie Handelsrechnung dient der Rechnungsstellung, als Unterlage für die zollamtliche Behandlung im Einfuhrland, sowie der Überprüfung der Vertragsabwicklung und als Beweismittel bei Kaufvertragsstörungen. Sie beschreibt durch folgende Informationen die Ware näher:

    Namen und Anschriften der Vertragspartner
    Warenbezeichnung
    Menge und Preis der Ware
    die statistische Warennummer aus der Kombinierten Nomenklatur
    vereinbarte Liefer- und Zahlungsbedingungen.

In manchen Fällen ist es notwendig, die Handelsrechnung auf einem Vordruck vom Konsulat des Importlandes zu verfassen und sie durch das Konsulat bestätigen zu lassen. Man spricht dann von einer Konsulatsfaktura.
HausbankAls Hausbank (englisch principal bank) bezeichnet man das Kreditinstitut, mit dem ein Bankkunde dauerhaft den größten Teil seiner finanziellen Transaktionen abwickelt. Eine enge Kundenbindung an eine bestimmte Hausbank weisen in der Regel kleine und mittlere Unternehmen und natürliche Personen auf. Großunternehmen wie diejenigen, die dem DAX angehören, nutzen das „klassische“ Hausbank-Konzept nur noch im Bereich des Cash Managements sowie beim Zahlungsverkehr.
HedgegeschäftEin Hedgegeschäft oder Sicherungsgeschäft (auch Absicherung oder Kurssicherung, kurz auch Hedging) bezeichnet ein Finanzgeschäft zur Absicherung einer Transaktion gegen Finanzrisiken wie Preis- oder Wechselkurs-Schwankungen. Wer eine Transaktion absichern möchte (auch Hedger genannt), geht zu diesem Zweck eine weitere Transaktion ein, die mit der zugrunde liegenden Transaktion gekoppelt ist. Dies findet gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts statt. Ein perfekter Hedge als theoretisches Konstrukt würde jegliches systematische Risiko eliminieren.
Hermes-DeckungHermes-Deckung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Exportkreditversicherung des Bundes zugunsten deutscher Exporteure und Kreditinstitute. .

Die staatliche Exportkreditversicherung ist ein bedeutender Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung.Sie schützt deutsche Unternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner: Zahlt der ausländische Abnehmer nicht, springt der deutsche Staat ein. Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte (sog. „Hermes-Entgelte“) erhoben. Die wichtigsten Ausfuhrgewährleistungen sind die Fabrikationsdeckung, die Ausfuhrdeckung und die Finanzkreditdeckung.

1949 beauftragte die Bundesregierung die heutige Euler Hermes AG und die PricewaterhouseCoopers GmbH, mandatarisch mit dem Management der Exportkreditgarantien. Da Euler Hermes in dieser Partnerschaft federführend ist, hat sich in der Wirtschaft der Begriff „Hermes-Deckungen“ etabliert.  
Hermes-Entgeltsiehe Hermes-Gebühr
Hermes-GebührFolgende Faktoren haben u.a. Einfluß auf das Hermes-Gebühr bzw. die Prämie: Art der Deckung, Länderkategorie, Käuferkategorie, Währung, Vorlaufzeit, Kreditlaufzeit, Auszahlungs- und Tilgungsprofil. Die Entgeltbestandteile umfassen (i) die Antragsgebühr, (ii) die Ausfertigungsgebühr und (iii) die eigentliche Deckungsprämie.
HöchstkreditlaufzeitenFür die Laufzeit von Hermes-gedeckten Krediten sind die im OECD-Konsensus vereinbarten Höchstkreditlaufzeiten maßgebend. In der Regel ist eine Kreditlaufzeit von 5 Jahren, gerechnet ab dem jeweiligen Starting Point, vorgesehen. 
Höhere GewaltHöhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung). Allerdings muss beachtet werden, dass der französische und der englische Begriff mit der deutschen höheren Gewalt nicht deckungsgleich sind. Die französisch-rechtliche force majeure ist im engeren Sinne auf Natureignisse beschränkt, aber im weiteren Sinne gleichbedeutend mit dem deutschen Begriff; zu vom Menschen verursachten Ereignisse kennt die französische Rechtstradition den Fachbegriff cas fortuit. Der englisch-rechtliche act of God (wörtlich ‚Gottestat‘) ist ein Unterfall der höheren Gewalt, während der aus dem Französischen neu entlehnte Fachbegriff force majeure mehr dem deutschen entspricht.

Von IFC bis Investitionsgut.

IFCDie Internationale Finanz-Corporation (engl. International Finance Corporation – IFC) mit Sitz in Washington, D.C. ist eine internationale Entwicklungsbank, die sich als Teil der Weltbankgruppe auf die Förderung privater Unternehmen spezialisiert hat.
IncotermsIncoterms (englisch International Commercial Terms; deutsch ‚Internationale Handelsklauseln‘) sind eine Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.
InkassoAls Inkasso [ˌɪnˈkaso] (von italienisch incasso mit gleicher Bedeutung, als Deverbativ von italienisch incassare „einkassieren“ oder „Geld einziehen“), österreichisch ausschließlich Plural Inkassi, wird der Einzug von fremden Geldforderungen im eigenen oder fremdem Namen bezeichnet. 
InsolvenzEine Insolvenz (lateinisch insolventia‚ zu solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist.
InsolvenzrisikoDas Insolvenzrisiko bezeichnet die Gefahr einer möglichen Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) einer Privatperson oder eines Unternehmens.
institutionelle AnlegerEin institutioneller Anleger oder institutioneller Investor ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Gegensatz ist der Privatanleger.
Internationale Handelskammer (ICC)Die Internationale Handelskammer (engl.: International Chamber of Commerce, franz.: Chambre de commerce internationale; kurz ICC) ist eine internationale nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Paris. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung und Förderung des weltweiten Handels und der Globalisierung.
Investitionsgarantien siehe DIA-Deckung
InvestitionsgutUnter einem Investitionsgut oder Kapitalgut (englisch capital good) versteht man in den Wirtschaftswissenschaften im weitesten Sinne Güter oder Dienstleistungen, die zur Produktion oder Weiterverarbeitung von Gütern dienen.[1] Diese Begriffe stehen im Allgemeinen den Konsumgütern gegenüber.